Mann erbe auschlägt muß man sich haushaltsauflösung kümmern
Nein,wenn du ein erbe ausschlägst dann mußt du dich um gar nichts mehr kümmern was den verstorbenen betrifft
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Wenn mann das erbe auschlägt, muß man sich dann trotzdem um die haushaltsauflösung kümmern?
hab jetzt mal juristisch nachgeschlagen,denn in meinem persönlichen fall war ich kein verwandter erster linie
Die Regelungen zur Bestattung ergeben sich aus dem Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem sich der Fall abpielt. Danach gibt es Bestattungspflichtige. Wenn diese die Bestattung nicht innerhalb der im Gesetz vorgesehenen Frist in die Wege leiten, kann die Stadtverwaltung die entsprechenden Schritte anordnen. Die Kosten muss der Bestattungspflichtige tragen, auch wenn er die Erbschaft ausgeschlagen hat, weil es dafür nicht auf die Erbenstellung ankommt. Nur bei einer ganz unbilligen Härte kann unter Umständen eine Kostentragungspflicht entfallen. Darunter fällt aber im Normalfall nicht der fehlende Kontakt oder die Nichtzahlung von Unterhalt.Vielleicht können ja alle Angehörigen einschließlich der Geschwister für ein einfaches Begräbnis zusammenlegen. Die Organisation ist bei einem "Armenbegräbnis" nicht so problematisch.Jurathek Forum
Grundsätzlich gilt § 1968 BGB: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
Eine Lebensversicherung fällt im Normalfall nicht in den Nachlass und ein Bezugsberechtigter wird durch den Anfall auch nicht Erbe. Personen, die Erbschaft ausschlugen, haben mit dem Nachlass ebenfalls nichts zu tun, und können also auch über § 1968 BGB nicht für Bestattungskosten in Anspruch genommen werden.
Sofern jemand zu Lebzeiten des Erblassers Gegenstände erhält oder sich nach dem Tod rechtswidrig aneignet, ist das ein Problem, mit dem sich unter Umständen die Erben zu beschäftigen haben. Daraus lässt sich aber ebenfalls nicht herleiten, dass diese Person deshalb für die Bestattungskosten haftet.
Wer Kenntnis von rechtswidrigem Verhalten hat, kann und sollte das dem Nachlassgericht mitteilen. Allerdings sollten man sich vor falschen Verdächtigungen hüten, weil das unangenehme Folgen haben und eventuell strafbar sein kann.
Maßgeblich ist ausschließlich § 1615 BGB:
Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten oder des Verpflichteten, soweit er nicht auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder auf solche zu bewirkende Leistungen gerichtet ist, die zur Zeit des Todes des Berechtigten oder des Verpflichteten fällig sind.
Im Falle des Todes des Berechtigten hat der Verpflichtete die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben zu erlangen ist.
Unterhaltsverpflichtet sind alle Kinder. Es geht im Übrigen nur um die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung.Jurathek Forum
bittesehr weiß es aus eigener erfahrung da ich auch schon mal ein erbe ausgeschlagen hab!L.G.
hallo hexe, du meintest "gar nichts mehr kümmern was den verstorbenen betrifft", was sagst du zu arbaxx antwort?
hast du da auch erfahrung in deinem fall?
meinen herzlichen dank für deine mühe! nun weiß ich bescheid.
bitteschön gern geschehn-ein frohes osterfest wünsch ich dir und angenehme feiertage
haushaltsauflösung mußt du dich nicht kümmern - aber bestattungspflicht geht über mann, kinder, geschwister, grosseltern und muß übernommen werden.
der Ehegatte,
die ehelichen und nichtehelichen Kinder,
die Ehegatten der ehelichen und nichtehelichen Kinder,
die Stiefkinder,
die Ehegatten der Stiefkinder,
die Enkel,
die Ehegatten der Enkel,
die Eltern,
die Geschwister,
die Stiefgeschwister,
die Großeltern,
die Verschwägerten,
die Kinder der Geschwister,
die Geschwister der Eltern,
die Kinder der Geschwister der Eltern,
die Verlobte/der Verlobte,
die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte.
Sind mehrere Personen einer Rangfolge vorhanden, so hat der ältere Angehörige das Vorrecht vor dem jüngeren Angehörigen.
http://fhh1.hamburg.de/prosa/ais/infoline/infoline/BSHGK2/Bestattungspflichtige_nach_.htm
na suuuuuuuuuper, ich dachte das wäre auch abgegessen.
dir.
erbe ausschlagen - setzt einen gang zum nachlassgericht beim amtsgericht voraus um dort die erbausschlagung vorzunehmen. dafür hat man nur 6 wochen zeit.
anrufen und termin machen.
Nein.Du hast keinerlei Pflichten mehr,aber auch keine Rechte.