Man täter nach 3 jahren anzeigen

Ich kenne jemanden, der vor ca. 3 Jahren in der Schule missbraucht wurde von anderen Schülern. Da diese Person aber sehr viele Probleme zur gleichen Zeit hatte , hat sie es einfach geschluckt und verdrängt. Jetzt sin 3 Jahre vergangen und ich finde es ist Zeit die Schüler anzuzeigen. Denn die haben die Probleme noch mehr verstärkt und hinterlassen ein psychisches Problem. Was kann man tun?

17 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1723 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Kann man Täter nach 3 Jahren noch anzeigen?

Ja man kann diesen noch anzeigen, er wird aber vom Strafrecht her behandelt, wie alt er zum Zeitpunkt der Tat war.
Soetwas hat eine Verjährugsfrist von 10 oder gar 15 Jahren.
Die Täter waren zu dem Zeitpunkt wohl noch nicht schuldfähig. wie wird das dann gehandhabt?
Aber wenn der Täter zum Zeitpunkt z.B. erst 13 war, dann müssten doch wenigstens die Eltern hinter Gitter oder? Denn es heißt ja 'Eltern haften für ihre Kinder'.
Trotzdem kann man ihn Anzeigen, er kann auch je nach schwere der Tat und nach Psychologischem Gutachten nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden.
gast, die eltern kommen sicher nicht für die tat ihrer kinder "hinter gittern" da haften die eltern im keinen fall für ihre kinder.
ich hoffe das die täter wenigstens eine strafe dafür bekommen
Das Problem ist, dass Zeugen gefunden werden müssen. Das wird sich als schwierig erweisen. Ich weiß ja nicht wie viel eine einzige Aussage wert ist gegen womöglich mehrere Gegenaussagen.
Die Täter bekommen eine Strafe dafür, je nach Psychologhischem Gutachten über die Schuldfähigkeit können bis zu 3 Jahre Jugendhaft angesetzt werden.
Die Eltern haften nur bei der Verletzung der Aufsichtspflicht.
Bei gegenausagen kann auch ein Psychologhisches Gutachten zur Glaubwürdigkeit ausgestellt werden, falls dieses Positiv ausfällt sind die Chancen besser.
Oke. Jetzt muss nur noch der Schritt zur Polizei gewagt werden.
Der Schritt wird nicht schwer sein, zur Not könnte man das auch über einen RA laufen lassen, dieser müsste im Falle eines Prozesses eh engargiert werden.
Und was ist, wenn die "Familie" schon viel Stress und finanzielle Probleme hat und sich einen Rechtsanwalt eh nicht leisten kann?
Je nach Rechtssprechung, falls der Täter verurteilt wird müssen die Eltern die Prozesskosten und die Nebenkosten der Familie bezahlen.
Sonst muss man mit einem RA rücksprache halten ob er es aktzepiert Ratenzahlungen anzunehmen, wenn dieser das Schicksal hört wird dieser sich das wenigstens überlegen.
Ich will euch ja nicht den Mut nehmen, aber wenn die Täter zum Zeitpunkt der Tat noch nicht strafmündig waren, dann bringt eine Anzeige leider nichts. Strafbarkeit setzt eben erst mit 14 Jahren ein. Maßgebend ist eben das Alter zum Zeitpunkt der Tat. Und die Eltern haften bestimmt nicht.
Also in solchen Fällen werden vom gericht immer Gutachten eingeholt, diese bewirken auch, dass man schon mit 13 bestraft werden kann.
Ja, kann man noch anzeigen, sollte man auch! Und auch überlegen, ob es nicht gut wäre, sich mal mit einem Psychologen hin zu setzen und die Probleme aufzuarbeiten.
Wurde schon. die person war schon in psychologischer behandlung vor und nach der Zeit des Missbrauchs. Es gab aber keine guten Erfahrungen und die Behandlung wurde nach 4 Jahren abgebrochen, da die Methoden zu kindisch waren.
Das ist schade, dann war es nicht die richtige Therapie. Das tut mir leid
Anzeigen kann man es - die Frage bleibt halt, ob die Täter damals bereits alt genug für eine Verurteilung waren. Aus Sicht der Psychologie wäre es eventuell auch ratsam - allerdings nicht ohne professionelle Begleitung. Wär unter Umständen eventuell haften könnte, wäre die Schule, wenn ihr eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.


verjährung
Unterbricht eine Mahnung die Verjährung?

- folgende Volstreckungsbescheid unterbricht die Verjährung. Verjährung – Wikipedia Dort findest du einige Antworten. Unter -- fundierter Hintergrund nicht schlecht. die beantworter nach mir bestätigen das! eine mahnung kann ja auch der gläubiger -


straftat
Ist es eine Straftat eine andere Herkunft vorzutäuschen?

- oder die Angabe verweigert." Vor Gericht wäre das eine Straftat nach § 153 StGB, Falsche uneidliche Aussage, oder unter -- Schweizer Justiz ging mit dem "gesamten Paket" gegen den Täter vor. Einige der Straftaten lauteten u.a.: "Irreführung -- wenn es schadlos ist, ausser vor Gericht. Nur Richter darf man nicht anlügen.


jugendgewalt
War es ein Boxschlag oder war es eine Ohrfeige?

- - Sabah.de Hier: Tugce: Beweis-Video zeigt, was in der Nacht wirklich geschah - News Inland - Bild.de- türkische Video ist zngeschnittener als das Bildvideo. Man erkennt, wie der Kosovo-Albaner in einen dicken BMW steigt -