Man trotz harz4 400 basis job machen nicht reicht schüler ist

ich habs falschgeschrieben. ich meine Arbeitlosengeld 2. arbeiten könnte ich aber da ich schüler bin kann ich nur nachmittag arbeiten also 400 euro basis. und mit dem arbeitslosengeld 2 kann ich auch nicht viel anfangen am ende des monats hab ich dann nachdem ich all meine rechnungen gezahlt hab weniger als 100 euro zum essen. deswegen wollte ich mal nebei noch was arbeiten aber hab gehört es wird dann abgezogen sodass ich immer noch den selben betrag monatlich bekomme.

5 Antworten zur Frage

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Darf man trotz Harz4 400 basis Job machen? also wenn Harz4 nicht reicht und man noch schüler ist?

emmm, hARZ 4 ist kein arbeislossen geld es ist notstandhilfe , und wenn du schon arbeiten gehen kannst warum dan harz 4?
nun ja , ich denke , bis zum existens minimum kannst da geld verdinnen! bei uns in österreich sind das so um die 800 eiro
Natürlich darfst du das, aber das wird dann angerechnet und du bekommst demenstprechend weniger ALG2.
es wird Dir auf jeden Fall etwas abgezogen, aber ein paar Euro bleiben schon noch übrig
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Zum Arbeitslosengeld II können 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro,
- Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen in Höhe von 30 Euro,
- Fahrtkosten.
Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II / ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen:
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 799 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei.
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 800 bis 1.200 Euro 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.
Ich habe heute gehört, dass Hartz4 Empfänger sogar noch ohne Abzüge einen gewissen Betrag verdienen dürfen, stimmt das und wie hoch ist der? Ist es dann nicht so, dass in Familien mit mehreren
Das Arbeitslosengeld II "
Arbeitslosengeld II – Wikipedia