Man sperrmüll mitnehmen ist verboten

Haben grade ein Bild entdeckt und überlegen es mitzunehmen, sollte man lieber den besitzer fragen? Oder ist es jetzt egal, weil sie es ja "weggeworfen" hat

10 Antworten zur Frage

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Darf man Sperrmüll mitnehmen, oder ist das verboten?

Das ist von der Gemeinde abhängig. In vielen Städten ist es verboten.
In vielen Gemeinden sieht man am Abend vor der Abfuhr des Sperrmülls Personen, die den Sperrmüll nach brauchbaren Dingen durchsuchen, da Menschen häufig noch gut erhaltene und brauchbare Dinge wegwerfen. Das Durchsuchen und Verteilen des Sperrmülls gilt allerdings in vielen Fällen als Ordnungswidrigkeit.
aus Wiki
das durchsuchen und verteilen ja - das mitnehmen von sachen, die "einfach so dastehen" nein! muss hinterher genauso ordentlich sein, wie vorher
Wer zu den dafür vorgesehenen Terminen oder nach Terminvereinbarung Sperrmüll auf die Straße stellt, hat damit nach herrschender Meinung sein Eigentum an den Sachen noch nicht aufgegeben; dies ist in manchen Städten zusätzlich durch Satzung entsprechend geregelt. Bis zur Abfuhr durch die Stadt bleibt der Sperrmüll Eigentum und in der Haftung des jeweiligen Anmelders, der außerdem nach der Abfuhr für ein Säubern des Stellplatzes sorgen muss. Auch ist der Eigentümer des Sperrmülls für möglicherweise von diesem ausgehende Gefahren als Zustandsstörer ordnungsrechtlich verantwortlich.
Der Sperrmüll ist nicht herrenlos i.S.d. § 958 BGB. Es gilt also nicht: "Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache."
Das Mitnehmen von Sperrmüll erfüllt damit den Tatbestand des Diebstahls gem. § 242 StGB: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
- fremde bewegliche Sache liegt vor
- einem anderen wegnimmt liegt vor, weil das Eigentumsverhältnis noch besteht
- Absicht, sich die Sache zuzueigen liegt vor
- Rechtswidrigkeit gegeben, da kein Rechtfertigungsgrund erkennbar
Nach Rücksprache mit der Polizei wird Sperrmülldiebstahl jedoch regelmäßig nicht geahndet.
es ist erlaubt - wurde gerichtlich festgestellt! aber trotzdem: fragen kostet nichts!
mit dem herausstellen zum sperrmüll hat der bisherige eigentümer das eigentum aufgegeben, bzw. unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass er das eigentum aufgeben möchte!
was anderes ist es, wenn er etwas dranheftet, an dem erkennbar ist, dass er es dem sperrmüll und nur dem übereignet - könnte bei selbstgemalten bildern der fall sein, die er inzwischen als so schrecklich empfindet, dass die in der müllverbrennung landen sollen!
verboten ist es allerdings, sperrmüllhaufen zu durchwühlen und alles durcheinander zu werfen
mit dem herausstellen hat der bisherige eigentümer das eigentum aufgegeben und die müllabfuhr erwirbt eigentum erst beim abholen!
vergleich das mit caritas-sammelaktionen, wo jeder, der was herausstellt, den sammelzettel der aktion anheften soll! erst dadurch konnten die belangt werden, die das dazu benutzt hatten, vor den eigentlich sammelnden alles abzuholen. weil eben erst durch diesen zettel der alte eigentümer zu erkennen gab, dass er das der sammelorganisation und nur der übergeben möchte
es ist nicht verboten, da die es ja wegwerfen. wenn du es nicht wegnimmst, dann landet es sowieso auf dem müll und das ist schade
Das ist verboten.
Fragen kostet ja nichts.
er will es doch eh wegwerfen oder?.also schon mitgenommen
Das hast du absolut recht
Aber es ist gesetzlich Diebstahl
um sicher zu gehen würde ich fragen wenns nicht mehr gebraucht wird kannst du es mitnehmen.
Bei uns ist es verboten, denn sobald es auf der Straße abgelegt wurde, gehört es dem Unternehmen, welches den Auftrag der Gemeinde bzw. des Landkreises erhalten hat, dieses abzuholen.