Man sich rund 20 leuten bekennt person straftat begangen haben

welche Gesetze könnten zur Anwendung kommen um diesem Personenkreis eindrücklich klar zumachen das die Gesellschaft so etwas nicht duldet? Unabhängig von der Art der Straftat.

16 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1743 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Wenn man sich mit rund 20 Leuten dazu bekennt für eine weitere Person eine Straftat begangen zu haben.

Beispiel
Hanfanbau: Özdemir kritisiert "widersinnige Drogenpolitik" | ZEIT ONLINE
Unten im Artikel ist ein Bild auf dem sich mehrere Personen dazu bekennen für eine nicht auf dem Bild zu sehende Person mindestens eine Straftat begangen zu haben.
Mit welchen juristischen Maßnahmen müssten die Personen normalerweise rechnen. Ich denke da an so Sachen wie kriminelle Vereinigung, Weitergabe von Betäubungsmitteln, Probleme mit der Führerscheinstelle, etc.
Eben all die Schwierigkeiten die sich Normalbürger einhandeln würden wenn sie sich zu so etwas öffentlich bekennen.
Sollte sich später herausstellen das es sich bei dem Bekenntnis auf dem Foto nur um einen Scherz handelt könnte man dann die Bande wenigstens wegen vortäuschen einer Straftat an den aufgelaufenen Kosten beteiligen?
Beteiligungsformen
1. Täterschaft
Täterschaft kann in drei Formen vorliegen
unmittelbare Täterschaft : Jeder, der die Straftat “selbst” begangen hat
mittelbare Täterschaft : Jeder, der die Straftat “durch einen anderen” begangen hat.
Mittäterschaft : Begehen mehrere die Tat “gemeinschaftlich”, so wird jeder als Täter bestraft.
2. Teilnahme
Ist jemand kein Täter, dann ist zu prüfen, ob er Teilnehmer an der Tat ist.
Jurawelten
Wenn Du in den Link siehst,wirst du verstehen,warum man deine Frage nicht ohne Kenntnis der Fakten bewerten kann.
Objektive und subjektive Tatbestände sind zu würdigen.Die Rechtswidrigkeit bzw.Schuldminderung oder Schuldausschließung muss geprüft werden usw.usw.
Das BTMG ist in ständigem Wandel,weil kaum das eine Substanz verboten wurde,neue leicht geänderte Designer-Drogen bis zum Verbot legal verkauft werden können.
Die StA ermittelt gegen Cem Özdemir.Ob das für Ihn strafrechtl.oder politische Konsequenzen wie nach seiner Bonusmeilen Affäre nach sich zieht ist ergebnisoffen.
Die Partei die Grünen tritt seit längerem für den legalen Privatanbau von Hanf ein.
Özdemir wollte damit sicher bei seiner ALS Ice Bucket Challenge mit der Hanfpflanze auf "Balkonien" ein Statement abgeben,das aber.in die Hose ging.
Das Bild der kids ist sicher kein Ermittlungsgrund für die StA,sondern eher ein Erziehungsproblem.
Bedenke das U-Häftlinge aus der U-haft entlassen werden müssen,weil die StA es aus Personalmangel nicht schaffte in den 6 Monaten eine Anklageschrift vorzubereiten.
Die Haftentlassung 19 mutmaßlicher Schwerkrimineller entsetzt Experten, Opposition und Bevölkerung. Zugleich hat sich ein bemerkenswerter Rollentausch vollzogen: So übt sich das CDU-geführte Justizministerium auf einmal in der Kunst des Kleinredens, während die SPD eine immer größere Sicherheitslücke beschwört.
.Kurz zuvor war bekannt geworden, dass mehrere Untersuchungshäftlinge entlassen werden mussten, weil die Justiz verpasst hatte, fristgerecht und zügig Anklage gegen sie zu erheben.
Rollentausch: Überlastete Justiz gefährdet die Sicherheit - DIE WELT
Ich konstruiere jetzt mal was.
Da ist ein MrX.
Seines Zeichens "Geschäftsmann"
Das ist die übliche Bezeichnung von Zuhältern und Drogenbaronen
besagter MrX rekrutiert 20 Dealer, um seine "Ware" an den Entverbraucher zu bringen.
Vorzugsweise Minderjährige, weil die wesentlich leichter um eine Gefängnisstrafe herum kommen, falls sie in die Mühlen der Justiz geraten.
Die kriegen bestenfalls Sozialstunden aufgebrummt und den restlichen Stress besorgen schon die Eltern Zuhause vllt. sogar incl. Rausschmiß.
Ist damit deine Frage beantwortet?
Alles natürlich rein hypothetisch!
Du willst Gesetzestexte haben? Es ist abhängig vom Alter.
MrX steht am Ende sauber da. Dafür ist er schon zu lange im "Geschäft", als das man ihm was nachweisen könnte.
Zu deinen Ergänzungen:
Ich kenne Herrn Özdemir nicht persönlich und sein Privatleben schon mal garnicht.
Man kann da alles mögliche hinein interpretieren.
Da ist einem Profi ein Fauxpas passiert mit der Hanfpflanze auf SEINEM Balkon und jetzt versucht er hiermit seine Weste wieder rein zu waschen.
Wegen Bildern von einer Hanfpflanze auf seinem Balkon ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Grünen-Chef. Der spricht von einer "bewussten Aktion".
Achso - es war keine Dummheit, sondern er wollte bewusst provozieren damit.
Was soll ich sagen.?. In seiner Position - immerhin Partei-Vorsitzender der GRÜNEN - würde ich vermutlich auch so reagieren .
Das ist die typische Flucht nach vorn, wenn die Schlinge droht sich zuzuziehen.
Es steht verdammt viel auf dem Spiel!
Er kann gerne mithelfen auf politischer Basis bestehende Gesetze zu ändern, aber solange sie gelten muss auch ein Herr Özdemir sich unbequeme Fragen gefallen lassen.
Träumen kann er von "Legelize Drugs in Germany" in der Hängematte - mehr nicht.
Zu behaupten, dass man eine Straftat begangen hat, bedeutet ja noch lange nicht, dass man die Tat auch wirklich begangen hat. Die einzige Schuld, die man dieses Menschen evtl. anlasten könnte, wäre vermutlich eine Lüge und das steht nicht unter Strafe, wenn es nicht gerade vor Gericht unter Eid passiert.
Ob man eine Straftat für jemanden begeht ist doch eigentlich ziemlich wurscht. Der Täter wird für die Tat bestraft und der andere, für den die Tat begangen wurde für Anstiftung zu dieser Tat. Aber das trifft in diesem Falle natürlich gar nicht zu.
In allererster Linie das Strafgesetzbuch StGB.
Welche Paragrafen könnten da angewendet werden?
Es kommt auf die Straftat, die begangen wurde.
Wenn einer eine Straftat aber nicht begangen hat, kann er wegen *dieser* ja auch nicht bestraft werden.
Kann man hier nachlesen: Strafgesetzbuch - dejure.org
Genauere Auskunft kann man ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts nicht geben.
Lies einfach mal! Ist ja nicht viel
Das Problem dürfte eher darin liegen, dass die Gesellschaft in weiten Teilen überhaupt kein Problem mit dem Anbau von Hanf hat und die Aktion von Herrn Özdemir sogar gut findet, völlig egal, was der Gesetzgeber sagt. Ansonsten: das Strafgesetzbuch existiert.
Immerhin wäre es eine Überlegung wert, die "Strafbarkeit von Hanf" doch nochmal grundsätzlich in Frage zu stellen und zu überlegen ob die Kriminalisierung von Konsumenten von Vorteil ist.
Die Strafbarkeit wird von interessierten Kreisen ja andauernd in Frage gestellt.
Verstehe ich nicht, kannst du das mal umformulieren und evtl. mit einem Beispiel erklären?
Evtl Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB?
Oder falsche Selbstbezichtigung?
Minaralwasser - "Oder falsche Selbstbezichtigung?",
wie du meinst