Man rezeptpflichtige arzneimittel ausland übers internet bestellen ohne rezept

denke, das kannst du.ber solltest du nich. du kanst dir nie sicher sein ob die mittel echt sind! und das kann grade aus dem ausland sehr gefährlich sein! LEBENSGEFÄHRLICH! welches mittel willste denn haben wenn man fragen darf?

4 Antworten zur Frage

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Kann man Rezeptpflichtige Arzneimittel im Ausland übers internet bestellen , ohne Rezept?

ja leider kann man das. Ob das aber so gesund ist, ist fraglich. Ich hab es immer mit der Anti-Baby-Pille für meine "Schwiegertochter" gemacht. Allerdings wissen wir ja davon die Zusammensetzung und wollten nur Geld sparen.
Das ist schwierig bis Unmöglich weil alle Arzneimittel aus dem Ausland Verzollt werden müssen
Hier zu lesen:
Informationen für Privatpersonen,
die Arzneimittel aus dem Ausland beziehen
oder mitbringen möchten
Das Gesundheitsamt informiert!
Die Einfuhr von Arzneimitteln aus dem Ausland wird vor Ort grundsätzlich durch
die Zolldienststellen überwacht. Dies umfasst sowohl die Einfuhr per Versand als
auch das Mitführen bei der Einreise. Das Gesundheitsamt ist nach dem
Arzneimittelgesetz zuständig für den Verkehr mit Arzneimitteln, dies schließt
die Einfuhr mit ein. In Zweifelsfällen wird das Gesundheitsamt in Amtshilfe für
die Zolldienststellen tätig, insbesondere bei Fragen bezüglich der Einstufung
von Produkten.
2. Einfuhr von Arzneimitteln aus dem Ausland
Nach § 73 Arzneimittelgesetz ist es grundsätzlich verboten, Arzneimittel ohne
deutsche Zulassung oder Registrierung aus dem Ausland nach Deutschland zu
verbringen.
Ausnahmen
Sollte entsprechend der im Folgenden aufgeführten Ausnahmen die Einfuhr dennoch
möglich sein, gelten dafür selbstverständlich die in Deutschland festgelegten
allgemeinen Grundsätze
• der Unbedenklichkeit, Wirksamkeit und der gleich bleibenden, guten Qualität
• des Verbots bedenklicher Arzneimittel sowie
• des Verbots der Irreführung.
In folgenden Fällen ist die Einfuhr durch und für Privatpersonen zugelassen:
• Privatpersonen dürfen nur nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel, die in
einem der Staaten der EU oder des EWR rechtmäßig im
Verkehr sind, ohne gewerbsmäßige oder berufsmäßige Vermittlung in einer
dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge direkt beziehen.
• Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in einem der Staaten der EU oder
des EWR rechtmäßig im Verkehr sind, dürfen nur über deutsche Apotheken
bezogen werden. Voraussetzung für die Bestellung durch die Apotheke ist
eine personenbezogene ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche
Verschreibung. Eine Bestellung oder auf Vorrat ist nicht gestattet.
• Nichtverschreibungspflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in
einem nicht der EU oder dem EWR angehörenden Staat rechtmäßig im
Verkehr sind, dürfen nur über deutsche Apotheken bezogen werden.
Vorrausetzung für die Bestellung durch die Apotheke ist eine personenbezogene
ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung.
Eine Bestellung oder auf Vorrat ist nicht gestattet.
Mehr Text auf http://service.kreis-re.de/dok/Formulare/53/EinfuhrAuslandAM.pdf
Ohne Rezept ist immer schlecht da nicht legal.Auch der Zoll ist nicht blöd und es kann sein das dir jemand auf Staatskosten dein Päckchen liefert ansonsten ja kann man ,wenn man Lust auf Knast hat.Ich würde esmir und da spreche ich aus Erfahrung ,genau und gut überlegen.
Hatte für ahnliches Vergehen als nichtvorbestrafter direkt 2 Jahre und neun Monate ohne Bewährung bekommen plus alle Kosten