Man polizisten auffordern eigene grundstück eigentum sofortig verlassen

Die Polizei hat zunächst grundsätzlich kein Recht private Grundstücke/Gebäude zu betreten und kann entsprechend vom Eigentümer, Pächter, Mieter bzw. dessen Vertreter oder Angestellte des Grundstücks verwiesen werden. Dies ändert sich in folgenden Fällen: 1. Die Polizei befindet sich im Besitz eines Durchsuchungsbeschlusses oder Haftbefehls. Ersteres erlaubt es der Polizei und anderen Behörden eine Durchsuchung von Grundstück und Wohnung zwecks Beweissicherung. Letzteres erlaubt es der Polizei zur Durchführung der Verhaftung entsprechende Grundstücke und Räumlichkeiten des zu Verhaftenden zu betreten. 2. Es besteht eine Gefahr. Die Polizei kann bei drohenden bzw. in Gang gesetzten Ereignissen, bei welcher die Wahrscheinlichkeit der Schädigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht, private Grundstücke betreten. So etwa z.B. wenn die Polizei präventiv zur Gefahrenabwehr ein privates Grundstück betreten muss. 3. Es besteht eine erhebliche Gefahr bzw. eine Gefahr für Leib und Leben. Die Polizei ist dazu berechtigt private Grundstücke zu betreten, wenn Rechtsgüter, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder den Bestand des Staates gefährdet werden. So kann z.B. die Polizei eingreifen wenn eine Straftat gegenwärtig auf einem Grundstück begangen wird oder angedroht wird. 4. Bei Gefahr in Verzug. Hierbei handelt es sich um Fälle in denen die Polizei anstelle anderer Behörden aktiv wird, um damit eine Gefahr rechtzeitig abwehren zu können. Dies kann z.B. bei Verdacht der Beweismittelvernichtung eintreten, wenn die Polizei annimmt bei der Wartezeit bis zum Durchsuchungsbeschluss könnten belastende Beweise vernichtet werden. Hier wird die Durchsuchung anstelle eines Richters durch die Staatsanwaltschaft bzw. durch die Beamte vor Ort angeordnet und durchgeführt. Eine richterliche Prüfung kann nachträglich erfolgen.

9 Antworten zur Frage

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Darf man Polizisten dazu auffordern das eigene Grundstück/Eigentum sofortig zu verlassen?

Im Rahmen von Ermittlungen, bei konkretem Verdacht oder 'Gefahr m Verzug' darf ein Polizist deine Wohnung betreten, sonst nicht.
Die Polizei darf einem Mann, der seine Frau verprügelt hat, sogar ein zeitlich begrenztes Hausverbot in seinem eigenen Haus erteilen.
Deine Fragen werden immer seltsamer!
Trotzdem,die Antwort ist natürlich"ja"!Wenn eine Bombe auf
seinem Grundstück gefunden wird,wenn sein Haus brennt,oder
wenn irgendwo Gas austritt
kann man ihn auffordern,sein Haus zu verlassen.
Wenn er dir im Staatsauftrag die Handschellen anlegen will und du wirfst ihn raus, hast du gegen die Staatsgewalt verstoßen.
das entscheidet erst die Judikative:
Wenn er dir dann zu Unrecht die Handschellen angelegt hat, wird ER verurteilt. Falls andererseits sich aber dann vor dem Richter herausstellt, dass der Auftrag zur Handschellenanlegung falsch war, wirst DU freigesprochen.
Aber rausschmeißen hättest du ihn zuerst nicht dürfen, weil du zu diesem Zeitpunkt davon auszugehen hattest, dass die Handschellenanlegung rechtmäßig war.
Natürlich darf man. Ob sie dem Folge leisten , ist situationsabhängig.
darf man , allerdings lohnt es sich den Grund der Anwesenheit zu erfragen
im Falle eines Haftbefehls gegen dich verlasst ihr das Grundstück gemeinsam
Die Frage sollte eigentlich lauten: wenn der Polizist sich ohne Grund auf meinem Grund bedindet
eben diesen Grund kannst du erfragen, die Antwort wird sicher nicht " ohne " sein
Polizeistreifen bestehen aus 2 PVB und daher wird der andere Polizist auch in der Nähe sein
sorry ich kann nix mehr annehmen , bin gerade bei einer
Wahrsagerin