Man notariel gemachte schenkung rückgängig machen sich beschenkte nicht mündliche abmachungen hält

Habe einem bekannten ca 300m² grund geschenkt, im gegenzug wollte er mir ca 30² schenken, wenn er eigentümer dieses grundes ist, was er zu dem schenkungszeitpunkt noch nicht war. er ist inzwischen der eigentümer, nun will er nichts mehr davon wissen. kann ich meinen grund wieder zurückverlangen

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Kann man eine notariel gemachte schenkung rückgängig machen wenn sich der beschenkte nicht an mündliche abmachungen hält?

Natürlich nicht - es sei denn, an Deine Schenkung waren nachweisbar bestimmte Bedingungen geknüpft.
Und wenn Du das nächste Mal 300 qm verschenkst, gib sie mir. Ich bin viel ehrlicher.
Zusammenfassung meiner Kommentare noch einmal:
1.Das Unterlassen einer Gegenschenkung ist weder grober Undank, noch eine Verfehlung. Die erste Schenkun gkann somit nicht mehr angefochten werden.
2.Wenn die zweite Übertragung beweisbar verabredet war, kann es sich in beiden Fällen nicht um Schenkungen handeln. Sondern es ist ein Grundstrücksgeschäft und somit steuerlich anders zu behandeln.
Meiner Meinung nach wollten die beiden Partner besonders schlau sein und ihr Grundstückgeschäft als Schenkungen tarnen, um Steuern zu hinterziehen. Dass sie damit jetzt auf die Nase fallen, bekümmert mich nicht so sehr.
Das ist NICHT falsch.
Denn es kann nicht als grober Undank oder gar Verfehlung gewertet werden, wenn eine vage Schenkungszusage nicht eingehalten wird - dies kann immer mit einer "Abkühlung" des Verhältnisses erklärt werden.
Sollte sie aber nicht vage gewesen sein, handelt es sich in beiden Fällen nicht um Schenkungen, sondern um ein Tauschgeschäft. Das unterliegt aber auch steuerlich ganz anderen Bedigungen.
Sehe ich auch so - die beiden wollten einfach zu schlau sein.