Man nach versteigerung höchstbietender zurücktreten fehlinformation anbieters

für en antworten, ich hätte noch einen zusatz: in den vertagsbedingungen steht, daß im falle einer nichtbezahlung der käüfer für den mindererlös persönlich haftbar bleibt. der km-stand ist nur auf einer beschreibung am fahrzeug aufgeführt und nicht im versteigerungskatalog. kann ich das trotzdem als argument verwenden?

3 Antworten zur Frage

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Kann man nach einer versteigerung als höchstbietender zurücktreten, aufgrund einer fehlinformation des anbieters

Ja. Wenn die in der Auktionsauschreibung zugesicherten Merkmale tatsächlich nicht vorhanden sind, kannst Du als Höchstbieter zurücktreten. Du kannst auch einen anderen Preis verhandeln.
Ist das schriftlich belegt was dort versteigert wurde ist da schon etwas machbar, wegen arglistiger Täuschung zurückzutreten da der Gegenstand nicht die zugesagten Eigenschaften hat und 140.000km mehr den Wert des Autos um einiges mindern.Da hast du ein Recht auf Wandlung-ausser du hast auf alle Gewährleitunsrechte verzichtet-so wie das oft bei ebay der ausschluss der gewährleistung erfolgt.
Hast du dafür Zeugen dass das so dastand-nachdem es nicht im Versteigerungskatalog stand, stehen meiner Meinung nach die Dinge schlecht, weil das die Verhandlungsgrundlage ist.Kann dir nur raten falls du einen Rechtsschutz hast, das von denen klären zu lassen-ansonsten sehe ich da keine große Chance, da so ein Rechtsstreit nach dem Wert des gehandelten Objekts geht und die Gerichte da eher einen vergleich suchen und du dabei auf deinen anwalt und Rechtsstreitkosten sitzen bleibst.
Recht haben, Rechtkriegen sind zweierlei. Mit Rechtschutzversicherung sicher was machbar. Aber ohne? Dann wirfste Deinem schlechten Geld gutes hinterher.