Man nach hochzeit nachträglich namen ändern
Nur wenn diese Merkmale zutreffen:
Behördliche Namensänderung
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des nach bürgerlichem Recht zu tragenden Namens nachvollziehbar und ggf. auch nachweisbar ergeben.
Familienname
In der Praxis kommen folgende Fallgruppen häufig vor :
Sammelnamen, d.h. mehrfaches Vorkommen des Familiennamens mit Verwechslungsgefahr ;
Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;
Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehende Behinderungen zur Folge haben;
Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder von Familiennamen mit Umlauten wie "ae", "oe" usw., die zu erheblichen Behinderungen führen.
Beseitigung von Besonderheiten ausländischen Namensrechts, die im Inland hinderlich sind
mehr: http://www.crailsheim.de/344.0.html
1 Antworten zur Frage
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Kann man nach der hochzeit nachträglich seinen namen ändern
Ja, kann man relativ problemlos.
z.B. bei Scheidung etc.
Einfach vernüftig mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt reden
und vernünftige Gründe abgeben,
warum man nicht verwechselt werden möchte.
Das Standesamt ist fürs Namensrecht zuständig