Man minijob ausführen

Eine Person arbeitet 40 Stunden in der Woche auf Steuerkarte und 10 in der Woche auf eine zweite Steuerkarte. Darf man dann noch einen Minijob ausführen? Gibt es bezüglich zeit oder so irgendwelche Beschränkungen?

6 Antworten zur Frage

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Darf man noch einen Minijob ausführen?

Falls mich einer nicht richtig verstanden hat. Es geht um einen dritten Job auf 400.-Euro-Basis. Zwei Jobs sind ja schon da auf Steuerkarte.
Ich muss heirote widersprechen: Der erste Minijob kann immer *ohne* Lohnsteuerkarte erfolgen, sofern die Anmeldung über die Minijob-Zentrale durchgeführt wird. Dabei ist es egal ob der Arbeitnehmer zusätzlich einen oder zwei andere Arbeitgeber hat, wichtig ist nur dass alle weiteren Arbeiten ausser dem Minijob korrekt über die Lohnsteuerkarte laufen.
Gibt es bezüglich zeit oder so irgendwelche Beschränkungen? Nein.
Wenn Du Deinem Hauptjob ohne Leistungsverluste nachgehen kannst.
Der weitere Job unterliegt voll der Einkommenssteuer und ist sozialabgabenpflichttig.
Findet man die Antwort irgendwo im gesetz oder wo hast du die her?
Du kannst soviel arbeiten wie Du willst, DU braucht dann eben eine dritte Steuerkarte VI
Also eine dritte steuerkarte wäre ja wohl Quatsch, da ich nach einem Minijob 400.- Euro gefragt habe.

Ab wieviel darf man einen Minijob ausführen?

Du mußt 16 Jahre alt sein.
Ob die Arbeitgeber dich einstellen, erfährst du dann früh genug.
Du kannst dich um jeden beliebigen Minijob bewerben, der deine Zeiteinteilung zulässt. Du gehst sicher noch zur Schule und musst deinem Arbeitgeber sagen, wann und in welchem zeitlichen Umfang du nach der Schule arbeiten kannst, ohne deine Pflichten zu vernachlässigen.