Man laut garantierecht geld zurückverlangen

ich habe mir ein elektronisches Gerät gekauft und es ist ständig kaputt und ich muss es jetzt zum 2. Mal in einen halben Jahr einschicken. So langsam reicht es mir und ich würde gerne wissen, ab wann ich mein Geld zurück verlangen kann. In ca. einen Jahr läuft die Garantie aus und dann sitze ich auf dem kaputten Ding. Kennt sich da jemand aus? Ich würde auch gerne wissen, in welchen Gesetz oder in welcher Verordnung das steht. Am Besten mit Paragraphen und so weiter.

3 Antworten zur Frage

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Wann kann man laut Garantierecht das Geld zurückverlangen?

Okay, sehr schön. In welchen Gesetz steht das denn? Auf einfach: "Im Internet stand, dass die das nach dem 2. Mal nachbessern zurücknehmen müssen" ist halt nicht so glaubwürdig.
Das nennt man einen "Sachmangel" - der muß aber zwei mal nachgebessert, sprich repariert werden. Das heißt, wenn das Ding nach dem zweiten Mal reparieren wieder kauptt geht, ist der Hersteller verpflichtet, Dir ein neues Gerät zu geben.
Stimmt auch wieder Also, der Sachmangel wird behandelt in § 434 I 1 BGB
Hier ist zwar wieder nur eine Internetquelle, aber da steht's ausführlicher:
Test - CHIP
(Guck' mal bei Kapitel 3: Wie viele Nachbesserungsversuche muß ich hinnehmen?
Hier steht es:
Kaufrecht und Gewährleistung Kaufrecht 123recht.net