Man keine entschädigung erwarten

Und zwar hatte ich schon mal so eine ähnliche Frage, aber wie ist das denn, wenn der Freischaltungstermin nicht eingehalten wird und man ganz ohne Anschluss ist. Kein Telefon, kein Internet. Garnichts. Diese Servicenr. kann man aus den Telefonzellen nicht erreichen. Kann man da keine Entschädigung erwarten, wenn man sozusagen abgeschnitten ist?

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Kann man da keine Entschädigung erwarten?

Maßgeblich: Allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine Haftung für so etwas ausschließen.
Eine gesetzliche Grundlage für Schadensersatz kenne ich nicht. Paradox: Es tritt sogar eine Ersparnis ein, denn für die Leerlaufzeit werden keine Grundgebühren fällig. (Grins' drauf
Jaja, diese Warterei.kenne ich auch.
Schreibe einen geharnischten Brief an die Geschäftsleitung direkt und schildere Deinen Frust. Verlange eine Gutschrift über einen ordentlichen Betrag. Kulanzhalber. Denn verpflichtet sind sie nicht nach ihren Spielregeln meistens.Damit habe ich gute Erfahrungen.