Man keine entschädigung erwarten
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Kann man da keine Entschädigung erwarten?
Maßgeblich: Allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine Haftung für so etwas ausschließen.
Eine gesetzliche Grundlage für Schadensersatz kenne ich nicht. Paradox: Es tritt sogar eine Ersparnis ein, denn für die Leerlaufzeit werden keine Grundgebühren fällig. (Grins' drauf
Jaja, diese Warterei.kenne ich auch.
Schreibe einen geharnischten Brief an die Geschäftsleitung direkt und schildere Deinen Frust. Verlange eine Gutschrift über einen ordentlichen Betrag. Kulanzhalber. Denn verpflichtet sind sie nicht nach ihren Spielregeln meistens.Damit habe ich gute Erfahrungen.