Man jemanden anzeigen mann ausgeliehen dieser geliehene nicht zurück
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Kann man jemanden Anzeigen dem mann etwas ausgeliehen hat er dieser das Geliehene nicht zurück gibt?
Eigentlich schon. Aber ob es etwas bringt das ist dann die Frage.
ich würde das ganze unterschlagung nennen, also ja.
Anzeigen geht schon, aber kannst du es irgendwie beweisen? Hat jemand das gesehen?Also Zeugen? Oder hast du noch einen Kassenbon von der Sache/Kontoauszug, irgendwas wie du beweisen kannst, dass es deins ist? Sonst wird es ganz ganz schwierig. Vielleicht bekommt die Person aber auch Angst, wenn du sie anzeigst und du bekommst alles zurück
Eine Anzeige kannst du dir sparen, da es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit um die Besitzrechte an einem Gegenstand handelt. Diese sind auf dem Zivilrechtsweg einzuklagen.
Eine Unterschlagung ist es erst, wenn ich der anderen Person eine Zueignungsabsicht nachweisen kann. Diese kann man zum Beispiel dann feststellen, wenn die Person den Gegenstand weiter verkauft. Einfach nur einen Gegenstand nicht zurück geben begründet noch keine vollständige Zueignungsabsicht und somit keine Unterschlagung. Und keine Straftat bedeutet keine Anzeige. Die Polizei ist nicht dafür da, zivile Streitigkeiten zu lösen
und wenn die Person der man etwas geliehen hat, behauptet sie hätte den gegenstand verloren wie sieht es dann aus?
Dann muss sie dir den Geldwert des Gegenstandes ersetzen. Aber auch das ist eine zivilrechtliche Streitigkeit, auf dem Rechtswege einklagbar und absolut nichts für die Polizei. Kein strafbares Handeln.
Um noch ein ähnlich gelagertes Beispiel: Sollte jemand dir eine Sache wegnehmen um sie wegzuwerfen, so stellt dies keinen Diebstahl da, sondern auch nur eine zivile Streitigkeit.