Man immer original fahrzeugpapiere mitführen

Ich denke zwar, schon, aber: Was passiert, wenn mich die Polizei kontrolliert und ich habe nur die Kopie dabei?

6 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1634 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Muss man immer original Fahrzeugpapiere mitführen?

Die STVO sagt, dass immer die Orininale mitgeführt werden müssen. Eine Kopie reicht nicht.
Wenn man Pech hat und kontrolliert, kann es sein, dass die Polizei diese Kopie als solches an sieht, dass man nichts mitgeführt hat und man muss bezahlen. Oft ist es dann auch so, dass die Polizei einen dazu verdonnert, die Papiere innerhalb einer bestimmten Zeit auf der Polizeiwache vor zu zeigen. Oder aber auch, die begleiten dich nach Hause, um da die Papiere zu kontrollieren.
Grundsätzlich besteht für jeden Verkehrsteilnehmer die Verpflichtung seinen Fahrzeugschein und Führerschein im Original auf Verlangen vorzeigen zu können. Mit irgendwelchen Kopien kannst du nicht verbindlich nachweisen, dass du im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis bist, sodass dies von der Polizei nicht akzeptiert werden muss. Aber immerhin sind Kopien besser als nichts, denn viele können gar nichts vorweisen.
Wenn du nur Kopien mitführst, könnte es sein, dass ein sehr kleinlicher Kollege dich mit je 10,- € pro Stück zur Kasse bittet. Anschließend bekommst du noch eine Kontrollaufforderung ausgestellt mit der du dann mit den Originalpapieren bei einem Polizeirevier innerhalb einer kurzen Frist erscheinen und sie vorweisen musst. Die meisten Polizisten belassen es allerdings bei einer mündlichen Verwarnung und einer Kontrollaufforderung, sodass du um das Bussgeld herumkommst. Kommt aber immer auf den Kollegen und auch auf den Verkehrsteilnehmer selbst an. Wer meint ne Riesenwelle bei der Kontrolle zu machen, der wird auch von nachsichtigeren Kollegen zur Kasse gebeten.
ja, du musst!
du könntest ja sonst irgendwelche uralten kopien vorzeigen, die schon längst nicht mehr den aktuellen stand wiedergeben!
wie es mit geldbussen und punkten aussieht, kann ich dir nicht sagen, aber du musst auf jeden fall innerhalb weniger tage aufs polizeirevier, deine originale vorzeigen.
und immer dran denken: man braucht nur die scheine fahrzeugSCHEIN führerSCHEIN und SCHEINbar auch manchmal die versicherungs-sachen
Eine Ausnahme, in Miet- und Firmenwagen dürfen Kopien mitgeführt werden.
du bist nicht verpflichtet die originale stets bei dir zu haben. allerdings musst du es dir dann gefallen lassen, dich zwecks überprüfung der kopien mit auf das polrevier mitnehmen zu lassen.
Der Originalfahrzeugschein weist Dich als legalen Fahrzeugbesitzer aus, der rechtmäßig das Fahrzeug führen darf.
Wird den Beamten nur eine Kopie vorgelegt müssen sie die Rechtmäßigkeit erst überprüfen. Auch dann wenn keine Diebstahlmeldung vorliegt.