Man hausverbot haus aussprechen

Wohne noch in einer öffentlichen Einrichtung, miteigenem Zimmer ,habe aber Hausverbot zu Raucherzimmer und Mitbewohnern ihren Zimmern

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Darf man Hausverbot im Haus aussprechen?

Der fristlosen Kündigung geht eine vorsätzliche Körperverletzung.Nötigung.Freiheitsberaubung.Verletzung des Postgeheimnis, sowie Unterschlagung meiner Post.sowie unterlassen der Herausgabe der Hauspost mit Rechnungen.was der Staatsanwtschaft vorliegt und schon in Arbeit ist. um ein Inkasso zu bewirken.dem zu Folge weitere Betreuertätigkeit vor dem Betreuungsgericht zu bewirken und fort zu führen.uvm.Als erstes wurde schon die Betreuung zu mir mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Der Hausherr stellt die Regeln auf.
Es wäre zwar ein Betretensverbot, hat aber sicher einen Grund.
z.B. Verstösse gegen die Hausordnung