Man grundbesitzabgaben nebenkostenabrechnung vermieter mieter umlegen

Wir lassen durch eine Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung machen. Sie sind dort aufgeschlüsselt in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten. Separat müssen wir aber für die Eigentumswohnung noch Grundbesitzangaben zahlen. Ist diese zu 100 % auf den Mieter umzulegen oder muß es separt im Mietvertrag erwähnt sein? Wir haben einen Standartmietvertrag aus dem Zeitschriftenhandel

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Kann man Grundbesitzabgaben bei der Nebenkostenabrechnung als Vermieter auf den Mieter umlegen?

ansetzen kann man:
Laufende öffentliche Lasten des Grundstückes
Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, nicht jedoch die Hypothekengewinnabgabe. Weiterhin fallen hierunter: Zweitwohnungsteuer, Deichabgaben, Realkirchensteuern, jedoch nicht Anliegerbeiträge.
siehe auch:
AnwaltOnline - Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht - Beratung und Information
habe sechs wohnungen vermietet
bringe die grundsteuer nur zur hälfte in ansatz bei den nebenkosten
aber normal ist sie voll umzulegen