Man gez gebühren fall bezahlen
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Muss man GEZ Gebühren auf jeden fall bezahlen?
Achtung, es geht bei der GEZ nicht nur um die tatsächliche Nutzung, sondern auch um die Bereitstellung der technischen Mittel. Also, wenn Du einen Fernseher, Radio oder PC mit TV-Karte hast könntest Du empfangen und bist damit verpfichtet zu zahlen.
Ich habe einen Fernseher im Schulungsraum, der ausschliesslich für Abspielen von Lehrvideos verwendet wird, irgendwann kam ein GEZ-Prüfer, seitdem muss ich dafür zahlen.
Auszug aus den FAQ der GEZ:
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Allein das Bereithalten von Rundfunkgeräten begründet die Gebührenpflicht. Es kommt nicht darauf an, ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden. Auch auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt oder in welchem Umfang das Radio und Fernsehgerät genutzt werden, spielt für die Gebührenpflicht keine Rolle.
Es gibt Umrüster, die dir den TV Tuner ausbauen und dir dieses bestätigen. Damit kannst du den Fernseher als Monitor verwenden und bist nicht GEZ pflichtig.
Das war früher mal. In Zeiten von Set-Top Boxen und DVB nutzt ein ausgebauter Tuner gar nichts mehr und wird auch nicht als Begründung anerkannt. Du könntest aber z.B. den Fernseher verkaufen und den Kaufvertrag als Beweis einreichen
Na dann bleibts wohl bei GEZ, denn ohne Fernseher auch keine Lehrvideos
Ich habe einfach nie einen GEZ-Beauftragten in die Wohnung gelassen und somit fehlten ihnen alle Nachweise. Hat immer geklappt.
Dass Du gegen die Gebührenpflicht eigentlich NICHTS machen kannst, haben die anderen Dir ja schon ausreichend erklärt.
Wenn Du also Deine Gebühren einfach nichts zahlst, obwohl Du nicht davon befreit bist , kommen erst diverse Mahnungen und irgendwann der Gerichtsvollzieher ins Haus. Da kennt die GEZ kein Pardon.
Unter Umständen dauert das etliche Monate, aber die Buchhaltung bei der GEZ vergißt NIEMANDEN. Und erfahrungsgemäß schlagen sie immer im ungünstigsten Moment zu. Allerdings kann man im Notfall dann immer noch eine Ratenzahlung vereinbaren - da ist die GEZ dann doch wieder recht kulant. Vermutlich weil sie genau wissen, dass man ihnen ja doch nicht entkommt - es sei denn durch Flucht ins Ausland *lach*.
Ich bin im Ausland
Aber GEZler haben bei mir mehrmals geklingelt und ich habe sie einfach nie reingelassen. Auf ihre Fragen folgte der Standardsatz: "Ich bin Ihnen keine Auskunft schuldig und wenn Sie glauben, sie hätten ein Anrecht, beweisen Sie es". Die gaben immer auf!
Auf Briefe habe ich nie geantwortet und einem Bescheid habe ich widersprochen.
Dazu braucht es aber Nerven wie Drahtseile. *grins
Das war nicht mal schwierig. Man muss einfach konsequent sein und dem GEZler nett mitteilen, dass ihn die Wohnung nichts anginge.
Eimal kamen sie zu dritt, horchten und einer stellte seinen Schuh zwischen Tür und Rahmen. Da fotografierte ich sie und rief die Polizei.
Dem Gerichtsvollzieher habe ich einfach mitgeteilt, dass die Forderung unberechtigt sei, worauf er ziemlich grinste und die GEZ an die Gerichte verwies, da er keine rechtsgültige Möglichkeit hätte, Ihren Forderungen nachzukommen.
Wenn man weder Radio noch TV nutzt, fällt keine sogen. Rundfunkgebühr an.
Wenn man - trotz Nutzung - nicht zahlt, passiert das wie bei allen unbezahlten Rechnungen.
Vor Gericht muss dann die GEZ belegen, dass ihre Forderungen berechtigt sind.
Nutztst Du Radio und/oder TV?
da die gez ueber das einwohnermeldeamt gehen darf, hat man eigentlich keine chance mehr gegen diesen verein …
".Auf der Grundlage der Meldegesetze bzw. Meldedatenübermittlungsverordnungen der einzelnen Bundesländer erhält die GEZ von Einwohnermeldeämtern Daten über Ab- und Anmeldungen bzw. über Todesfälle volljähriger Bürger. Für andere Aktionen werden sowohl Adressen von bereits gemeldeten Rundfunkteilnehmern genutzt als auch Adressen von externen Adressanbietern angemietet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 8 Abs. 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags."
es sei denn, du gehoerst zu einem ganz bestimmten kreis, der befreit werden kann:
Information
erstaunlicherweise, trotz gez gebuehren fuer die oeffentlich rechtlichen, duerfen diese vor 20.00 uhr normale werbeinseln schalten und nach 20.00 uhr – bei beginn von „werbefreien“ filmen haben sie sponsorings, was ihnen nochmals gutes geld einbringt - zusaetzlich zu den gez gebuehren.
".Die Gesamterträge *) belaufen sich im Berichtsjahr – einschließlich der für besondere Aufgaben bestimmten Gebührenanteile – auf insgesamt 7.123,0 Mio. Euro. Sie übersteigen damit das Vorjahresergebnis um 268,2 Mio. Euro. Ohne die Anteile für besondere Aufgaben liegen die Gesamterträge für die Landesrundfunkanstalten, das ZDF und DeutschlandRadio bei 6.986,4 Mio. Euro.
Wenn man in einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt und alle Geräte gemeinsam nutzt, muß man nur einmal zahlen.
Das ist neben dem Tod oder der Vernichtung aller zum Empfang fähigen Geräte die einzige Möglichkeit der Gebührenpflicht zu entgehen.
"5. Welche Gebührenpflicht besteht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen."
"17. Woher erhält die GEZ die Anschriften?
Auf der Grundlage der Meldegesetze bzw. Meldedatenübermittlungsverordnungen der einzelnen Bundesländer erhält die GEZ von Einwohnermeldeämtern Daten über Ab- und Anmeldungen bzw. über Todesfälle volljähriger Bürger.
Für andere Aktionen werden sowohl Adressen von bereits gemeldeten Rundfunkteilnehmern genutzt als auch Adressen von externen Adressanbietern angemietet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 8 Abs. 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags."
Quelle