Man fahrrad nicht bezahlt ist verkaufen

Weil dir das Fahrrad erst gehört, wenn du es bis zum letzten Cent abbezahlt hast.

10 Antworten zur Frage

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Weshalb darf man ein Fahrrad, das noch nicht ganz bezahlt ist, nicht verkaufen?

Rein theoretisch kannst du damit alles machen. Es kann aber sein dass es ja noch nicht dein Eigentum ist. Es kommt darauf an ob du nur das Geld leihst und finanzierst oder ob du das Rad direkt abbezahlst.
Aber ob es im Keller steht oder du es verkaufst ist Wurst da du so oder so die Raten zahlen musst.
Was du machst ist dein BIER
Bei Fahrzeugen und Leasing bzw. Finanzierung kann es sein dass die Bank eben bis zur Tilgung den Fahrzeugbrief hat. Aber so bei Geräten, Fahrrad und Co. ist es deine Sache
Ich hatte auch einmal einen TV finanziert aber musste diesen aus der Notlage heraus verkaufen. Tja, aus dem Vertrag konnte ich auch nicht raus als habe ich Ihn auch verkauft. Zwar war es dann doof aber ging nicht anders.
Bisher die einzige korrekte Antwort von immerhin 6.
man darf nur Sachen verkaufen, die einem gehören.
Da du nicht der alleinige Eigentümer bist darfst du das Fahrrad auch nicht ohne Zustimmung aller Eigentümer verkaufen
man darf nur Sachen verkaufen, die einem gehören. algodon´s PC
muha
MAN KANN/DARF NUR ETWAS VERKAUFEN; WAS EINEN VOLL UND GANZ GEHÖRT!
SIEHE AGB's. BIS ZUR VÖLLIGEN BEZAHLUNG BLEIBT DER GEGENSTAND EIGENTUM DES VERKÄUFERS
Der "Eigentumsvorbehalt" gilt nicht automatisch, sondern nur, wenn durch Geschäftsbedingung vereinbart. Das Fahrrad kann ohne diesen Vorbehalt jederzeit verkauft und die Restschuld aus dem Erlös bezahlt werden.
Weil das Fahrad dir zu diesem Zeitpunkt noch nicht gehört. Du kannst nichts verkaufen, was dir nicht gehört.
Meist steht in den AGB`s ein Eigentumsvorbehalt.
Du bist zwar möglicherweise Besitzer, wenn das Fahrrad in deiner tatsächlichen Sachherrschaft steht und du auch einen Besitzwillen hast, aber das Eigentum geht erst mit Zahlung des vollen Kaufpreises über.
Du könntest schon das Fahrrad verkaufen aber eine rechtmäßige übereignung scheitern am Verpflichtungsgeschäft, da du noch kein Eigentümer bist.
Kurz: Wenn du ein noch nicht bezahltest fahrrad weiterverkäufst und der dem das Fahrrad gehört das Fahrrad wieder haben will, weil du es noch nicht bezahlt hast, du es aber nicht besitzt, kann derjenige Schadensersatz von dir verlangen.
komplizierte angelegenheit
Die Restsumme bei der finanzierenden Bank anfragen, die bei soforiger Rückzahlung fällig wäre, dann Rad verkaufen, Geld kassieren, Bank ablösen und der Fall ist erledigt.