Man einfach eigenen laden eröffnen

Für eine Freundin frage ich: Zum Beispiel mit Geschenkartikeln.oder Bastelsachen.usw. Was kommen da für Behördengänge auf einen zu und was für Finanzamtkosten?

5 Antworten zur Frage

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Kann man so einfach einen eigenen Laden eröffnen?

Eventuell hilft folgende Seite weiter:
Gewerbeanmeldung – Wikipedia
Mit Infos zum Anmeldeweg, Gebühren, besonderen Zulassungsbedingungen.
Die Nummer 1 unter Deutschlands Online Casino Ratgebern - Deutschen Gründerinnen Forum e.V.
Wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann man.
Mögliche Voraussetzungen:
- Startkapital
- gute Geschäftsidee
- langfristig muss Gewinn erzielt werden, sonst lohnt sich´s nicht
- Mut
- Ausdauer
- Risikobereitschaft
- Arbeitswille
- kaufmännisches Grundwissen
- sich über die möglichen Risiken und die sich daruas ergebenen Folgen informieren
-.
Weitere Links:
Homepage - Bundessteuerberaterkammer mit Steuerberatersuchdienst. In der Suchmaske kann u.a. der Ort, das Arbeitsgebiet - zum Beispiel Existenzgründung - gewählt werden.
Startseite | BMWi-Existenzgründungsportal - eine Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Im Suchfeld einfach "Finanzamt" eingeben und es werden hilfreiche Treffer zum Thema Finanzamt angezeigt.
Das Finanzamt schickt anfangs einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" mit Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen zu.
AO - Einzelnorm
§ 138 Abgabenordnung - Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
Daraus ein Auszug:
" Wer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, einen gewerblichen Betrieb oder eine Betriebstätte eröffnet, hat dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Gemeinde mitzuteilen, in der der Betrieb oder die Betriebstätte eröffnet wird; die Gemeinde unterrichtet unverzüglich das nach § 22 Abs. 1 zuständige Finanzamt von dem Inhalt der Mitteilung."
AO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis - AO
Was bedeutet "Finanzamtskosten"?
Vermutlich sind Steuern und steuerliche Nebenleistungen damit gemeint.
Was die AO darunter versteht kann in "§ 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen" der Abgabenordnung nachgelesen werden.
Steuerliche Nebenleistungen sind zum Beispiel Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge.
Es können u.a. folgende Steuern anfallen
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
Bei der Umsatzsteuer können monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlungen anfallen.
Mehr Infos gibts u.a. bei IHK, HWK, Steuerberater/innen und/oder in den jeweiligen Gesetzen.
Desweiteren können Zahlungen für
- die eigene Krankenversicherung
- die eigene Rentenversichung
- die eigene Unfallversichung
- aufgenommen Kredite/Darlehen von Banken oder KfW
- laufende Kosten wie Miete, Strom, Gas, Wasser etc.
- Beratungsleistungen
- Buchführung
- berufliche Haftpflichtversichung
-.
anfallen. Nicht zu vergessen Zahlungen an Lieferanten.
Als erstes würde ich mich erkundigen, wo Du einen Laden preiwert anmieten kannst! Wenn Du mit dem Eigentümer soweit klar bist, dann ab zum Gewerbeamt, Gewerbe anmelden. Am betsen Du suchst Dir nen vernünftigen Steuerberater, der für Dich die Umsatzsteuer und eventuelle Lohnsteuer berechnet und ans Finanzamt meldet
natürlich fast vergessen, die Finanzierung der Landeneinrichtung und der ersten Ware sollte auch gesichert sein! Auch wenn das relativ wenig mit dem Gewerbeamt oder Finanzamt zu tun hat
Wichtig ist aber hinsichtlich Steuerberater, ob derjenige sich mit Existenzgründern auskennt. Das kann man aber bei der jeweiligen Steuerberaterkammer erfragen. Für nähere Infos stehe ich gerne ohne kommerzielle Interessen zur Verfügung