Man auto verkauft rettungswesten erste hilfe kästen lassen

Die §§ 35 H und §53 a StVZO müssen bei Fahrtantritt mitgeführt werden. Hiervon muss sich der Fz.Führer überzeugen,was auch eine techn.Überprüfung Beleuchtung usw. beinhaltet. Man kauft einen Pkw.Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden selbst bei einigen Neuwagen nur gegen Aufpreis zum Fz.mit verkauft. Sofern es nicht ausdrücklich im Kaufvertrag aufgeführt wurde,besteht KEINE Verpflichtung des Verkäufers Abschleppseil,Starthilfekabel,Erste Hilfe-Box,Rettungswesten,Bordwerkzeug,Wag enheber usw. im Fz zu belassen.

3 Antworten zur Frage

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Muss man, wenn man sein Auto verkauft, auch Rettungswesten, Erste-Hilfe-Kästen etc. im Auto lassen?

Wenn du im Verkaufsangebot mit reingeschrieben hast, dann ja, aber ansonsten ist es keine Pflicht von dir.
Alles Verhandlungssache, du kannst auch 5 Flachbildfernseher drinlassen wenn du Lust dazu hast.
Nur was im Kaufvertrag steht,muss auch mitgegeben werden.
Nö, gehört nicht zum Fahrzeug als eigenständiges Objekt, über welches der Kaufvertrag abgeschlossenwird. Ebenso muss kein Benzin im Tank sein.
Wenn das Gefährt hingegen "inkl. des zum rechtmässigen Betrieb im Strassenverkehr erforderlichen Zubehör, Verbrauchsmaterial und Treibsoff" verkauft wird, gehört der Krempel dazu, Benzin und Scheibenwaschflüssigkeit auch.