Mahnung poststreik

Mal anenommen das die Post auf unbestimmt Zeit streiken würde. Wenn ich keine Post erhalte wird sich das ja in den Zentren der Post ansammeln. Wenn ich nun Rechnung erhalte und diese bei mir nicht eingehen so das ich diese anweisen kann wird mir ,da bei meinem Gläubiger keine Zahlung eingeht, eine Mahnung ausgestellt die mich ja auch nicht erreicht. Wenn der Streik nun beendet ist kann es ja sein das die Rechnung und die Mahnungen gleichzeitig in meinen Briefkasten landet.Weil sich ja so viel angesammelt hat oder beide kommen kurz nach einander und ich kann evt. nicht ganz so schnell reagieren und zum Einzahlen kommen. Muß ich dann die Mahngebühren auch zahlen oder ist das dann Höhere Gewalt die mal zu meinen Gunsten fällt? Oder wie darf man sich in solchen Fällen verhalten? z.B. Die GEZ zahle ich immer ein wenn ich eine Überweisung von dennen erhalte, die würden mich ja dann Anmahnen oder? Wie würde das sein?

4 Antworten zur Frage

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Mahnung wegen Poststreik?

Der postalische Zugang ist entscheidend, Mahngebühren sind niemals zu zahlen, bei unverschuldeter Zustellung. Dies kannst Du ja im o.a. Fall ja auch leicht beweisen
also ich hab grade eben bei galileo gesehen, dass das dann dein pech ist und du auch die mahngebühren zahlen musst
ist meiner meinung nach unfair, ist aber leider so
zwar nicht gesehen - aber da wir auch Rechnungen per DV erstellen, sind uns Gründe "egal" - allerdings wissen wir, dass Zahlungen verspätet eingehen werden und sind kulant.aber Mahnungen gehen dennoch raus
Ja ich habe das auch gesehen und bin daher auf diese Frage gekommen und war mir daher nicht so sicher und wollte halt hören was Ihr dazu sagt.
normalerweise ist der Versand der Rechnung der Anfang des Zahlungszieles, die Firmen rechnen eben Versand + 2 = Eingang. Durch den Streik weis aber der Absender, das es dauert - bloss: einer EDV ist das egal - und daher wirst du ggf. die Mahngebühr zahlen müssen.