Mahnkosten man betrag überwiesen

Ich habe am 29.10. eine Rechnung überweisen. Am 30.10. bekam ich eine Mahnung datiert vom 28.10. Muß ich jetzt die Mahngebühr nochmal extra überweisen. Denn zum Zeitpunkt als ich überweisen hatte, war mir ja das Schreiben vom 28.10. noch nicht zugestellt. Die Post hat halt 2 Tage gedauert.

8 Antworten zur Frage

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Mahnkosten wenn man bereits den Betrag überwiesen hat.

offensichtlich hast du zu spät überwiesen.
Warte mal noch ein wenig.wegen den Mahnkosten machen die normalerweise keinen Rabatz
Offenbar hast Du die Rechnung aber nicht pünktlich überwiesen, so dass rein rechtlich die Mahnkosten noch zu entrichten sind In den meisten Fälen passiert jedoch nichts, wenn Du diese Kosten nicht mehr überweist
Wenn ich eine Überweisung aufgeben kann es bis zu 3 Bankarbeitstagen dauern bis der Betrag dort ist. Der Betrag vom 29.10. kann wegen den Feiertagen also z.B. erst am 3.11. beim Empfänger sichtbar sein. Dieser denkt natürlich dann ich habe überwiesen nach Erhalt der Mahnung --- so war das aber nicht. Die Mahnung war auch nicht per Einschreiben, sodass es natürlich jetzt schwer nachzuweisen ist ob ich nun vorher oder nachher überwiesen habe. Da müsste dann noch der Bankauftragstag vorgelegt werden usw. All dieser Aufwand könnte in etwa genau den Mahnkosten entprechen ca. 5 Euro.
Nein, relevant ist allein zunächst das Datum Deiner Rechnung Eine Rechnung ist umgehend, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt zu begleichen Darum geht es zunächst Wenn Du hier in Verzug warst, hast Du die Folgen zu tragen So ist das nun einmal rechtlich geregelt
Wenn du zu spät überwiesen hast, sind die Mahngebühren rechtens, und du mußt löhnen.
die hätten also die Mahnung auch geschrieben, wenn sie den Betrag bereits haben -- dieser aber z.B. 5 Tage nach dem "spätestens zu zahlen bis" Tag ankommt. ist ja scheiße
bekommt man eigentlich vor Gericht einen Titel um z.B. 5 Euro einzutreiben, weil statt 213 nur 208 Euro gezahlt wurden. Und muß der Schuldner dann statt 5 Euro, nun 5 Euro + den Gerichtsvollzieher zahlen. Oder leht das das Gericht ab? zumal es sich gar nicht um das eigentliche Produkt sondern nur um Mahngebühren für längst bezahlte Rechnungen handelt.
was kostet eigentlich so ein Besuch eines Gerichtsvollziehers dem Schuldner?
Wie schon geschrieben: Einfach ignorieren. Wegen der Mahngebühren macht keiner einen Aufstand.


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