Macht man sich strafbar nimmt was nicht gehört

Mein Freund wo er letztens in der disco war hat er in die Toilette einen Samsung GAlaxy s6 gesehen also jemand hat es da vergessen er hat es einfach mitgenommen macht er sich damit strafbar jetzt weil wer will sowas herausbekommen in discos sind ja viele Leutr.

18 Antworten zur Frage

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Macht man sich damit strafbar wenn man etwas nimmt was nicht ihn gehört?

.nach deutschem Recht ist das Fundunterschlagung. Alles, was den Wert von 10€ übersteigt, ist bei entsprechenden Ämtern abzugeben.
.Zwischen dem Verlierer und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. abzuliefern oder sie zu verwahren.".
Fundrecht – Wikipedia
Das ganze nennt sich Fundunterschlagung und ist eine Straftat. Dabei spielt es keine Rolle, ob es jemand mitbekommt oder weiss oder was auch immer. Allein das mitnehmen und nicht abgeben einer Fundsache reicht für eine Bestrafung aus.
klar ist das Diebstahl, denn es gehört ihm ja nicht.
Er muss es dem Betreiber der Disco geben, damit der es dem Besitzer - der sicher nachfragen wird - zurückgeben kann.
Die meisten Smartys sind aber ja registriert - also wird er sicher bald auffliegen.
Miserabler Charakter würde ich sagen
Diebstahl ist es, wenn ich jemandem etwas wegnehme, was mir nicht gehört. Wenn ich etwas behalte, was ich gefunden habe, ist es Fundunterschlagung.
Ein kleiner, aber feiner Unterschied, der sich auch im Strafmass bemerkbar macht. Diebstahl ist schwerwiegender.
Eine Fundsache sollte man abgeben, aber direkt schuldig macht man sich nicht wenn es keiner weiß
Das Gewissen meldet sich dann schon irgend wann.
Upps, hier Retoure
Fundrecht – Wikipedia
Gibt es einen Paragraphen dafür, wenn man sich eine Fundsache behält?
.ja, den gibt es, siehe meine Antwort. Übersteigt der Wert der Fundsache 10€, macht man sich der Fundunterschlagung strafbar.
Guten Morgen Siggi, siehe meine Ergänzung
Das setzt aber vorraus das der Finder das Fundstück nicht wiedergeben will, problematik dabei ist das man dem Finder dies nicht vorwerfen kann. Da es verloren wurde kann auch kein expliziter zeitlicher Raum bestimmt werden, das hat zur Folge das der Finder das Fundstück einbehalten könnte so lange er will.Das recht kann dort nicht wirklich greifen.Also macht man sich quasi mit dem Fund nicht Strafbar. versuch das doch einzuklagen kustepuchen
Meine Rede Hero007, ohne Beweise kein Samsung
Gegenstände mit nicht minderem Wert (> € 10.--) müssen zurückgegeben oder beim Fundbüro abgegeben werden andernfalls ist es Diebstahl.
diebstahl isses nicht; es ist Fundunterschlagung.
Was ist denn da für ne Frage? Natürlich ist da verboten! Das ist DIEBSTAHL, in dem speziellen Fall UNTERSCHLAGUNG
"§ 246
Unterschlagung
Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Der Versuch ist strafbar.
Man ist gesetzlich dazu verpflichtet dem Eigentümer sein Habe zurückzugeben oder in einem Fundbüro abzugeben.
Fundrecht – Wikipedia
Schuldverhältnis – Wikipedia
Natürlich kann man sich strafbar machen. So ein Smartphone ist nicht gerade billig und wenn es irgendwo herumliegt, heisst das noch lange nicht, dass man es einfach behalten darf. Auch das Fundbüro darf eine Fundsache erst nach einem Jahr versteigern, wenn der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden konnte.
Kann ja sein, dass es nie herauskommt, wenn inzwischen eine andere Simkarte drin ist, bevor der Versuch unternommen wurde, es zu orten. Aber so ein Ding hat eine Seriennummer, über die man unter Umständen herausfinden kann, an wen das Smartphone verkauft wurde bzw. dass es garnicht dem derzeitigen Besitzer gehört. Ja, in der Disco sind viele. Genau deshalb kann es sein, dass jemand das mitbekommen hat, dass dein Freund das Smartphone einfach eingesteckt hat, ohne es beim Personal abzugeben.
Man sollte auch mal darüber nachdenken, wie es ist, wenn man selbst etwas verliert, was teuer war, und ein Finder behält es einfach.
StGB § 246
Unterschlagung
Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
weil wer will sowas herausbekommen" ist wirklich eine herausragende Rechtfertigung für eine Straftat. Darauf muss man erstmal kommen.