Mach mich strafbar

Ich darf nicht bei meinem Freund schlafen weil mein Vater sagt das ich mich strafbvar mache. Mein Freund ist 15 und ich bin 16 mache ich mich wirklich strafbar wenn ich bei oer mit ihm schlafe? Ich hab schon im Internet unter Jugendstrafgesetz geguckt aber habe nichts gefunden.vllt könnt ihrm ir ja weiter helfen. schonmal

16 Antworten zur Frage

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Mach ich mich Strafbar?

Nein.
Das wäre nur so, wenn Du unter 14 wärst.
Allerdings darfst Du Dich nicht über das Verbot des Erziehungsberechtigten hinwegsetzen.
Wenn der Vater erziehungsberechtigt ist, muss SAie sich daran halten. Strafrechtlich kann er jedoch nichts machen
sie muss gar nichts xD nur wenn sie kein stress mit ihrmem vater will aber wenn er scheisse erzählt kann sie auch machen was sie will
Rechtlich kann der Erziehungsberechtigte seinen Willen durchsetzen. Sie kann also nicht "machen, was sie will".
Im Jugendschutzgesetz wirst du dazu auch nicht finden. Ds JuSchG gilt nur für Jugendliche in der Öffentlichkeit, wovon man bei der Wohnung deines Freundes nicht sprechen kann.
Das Strafgesetzbuch wäre das passende Gesetz und hier der § 182 StGB:
StGB - Einzelnorm
Da dein Freund dich aber wohl kaum in Sinne dieser Vorschrift mißbraucht oder als weitere Tatalternative über 18 oder 21 Jahre alt ist, würde eine Strafbarkeit ausfallen.
Am Rande: Sexualstraftaten sind nur für den Täter strafbar. Das Opfer wird natürlich nicht bestraft.
Das Komplettverbot für jegliche sexuelle Handlung gilt nur für die Taten, bei denen das Opfer ein Kind ist. Aber auch hier gilt die Strafbarkeit nur für den Täter. Das findest du hier:
StGB - Einzelnorm
Die Polizei kommt nur dann ins Spiel, wenn dein Vater dir dies untersagt und du entgegen dieser Anordnung trotzdem bei ihm übernachtest und somit gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht deines Vaters gegenüber dir verstößt. Das wäre aber auch nicht strafbar sondern würde schlimmstenfalls darin enden, dass die Polizei dich bei deinem Freund anholt und wieder nach Hause bringt. Das passiert aber nur, wenn dein Vater auch tatsächlich die Polizei einschaltet.
Das Mädel ist älter und wäre somit "Täter" Aber gute Antwort
Hehe, ist mir gar nicht aufgefallen. Ist ja in dem Alter auch eher ungewöhnlich, dass der Freund jünger ist.
Aber macht ja nicht, da sie ja auch weder 18 noch 21 Jahre alt ist, hat sie "noch mal Glück gehabt
und das Glück sollte der Vater nicht stören
nein machst du nicht
währst du 14 oder älter und er unter 14 oder umgekehrt, dann würde der jewiels ältere sich strafbar machen
sag deinem vater du hast kondome und bist aufgeklärt dann hat er keine angst
Natürlich ist das NICHT strafbar, lol, ist doch lächerlich.
keine Straftat - aber § 1631 BGB ist insoweit eindeutig:
Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen -
- damit hat der Vater das letzte Wort, was auswärtige Übernachtungen betrifft
Hier im 3ten Artikel ist`s gut erklärt
http://www.planet-schule.de/wissenspool/sexualitaet-aufklaerung/inhalt/hintergrund/minderjaehrige-und-sex.html
Vergessen wird hier ein evtl. Verbot eines Erziehungs-Berechtigten.
Nein, das ist kein Problem, weder du noch dein Freund macht sich strafbar.
Juristisch strafbar machst du dich nicht. Aber bis du 18 bist, können deine Eltern bestimmen, was du tust oder nicht darfst. Insofern kann dir dein Vater das verbieten.
Und er sollte es tun, denn offensichtlich fehlt dir doch noch einiges zum Erwachsen sein. Es war noch nie gut, wenn Kinder mit Kindern Sex hatten.
Im Kopf schon! Sonst würde sie hier solche Fragen nicht stellen sondern das zu Hause mit den Eltern regeln und eventuell sogar einsehen, dass ihr Vater im Recht ist.
Nein, ist es nicht, aber wenn du das nicht selbst gewußt hast, ist es vielleicht ganz ratsam, wenn du auf deinen Vater hörst und einstweilen von der Fortpflanzung absiehst. Alternativ kannst du deinem Vater ja auch vorschlagen, daß ihr einfach tagsüber bei euch in der Wohnung vögelt.

Hallo ich bin 22 und mein freund ist 16 mach ich mich strafbar wenn ich mit ihm schlafe?

Nein. Schlaft gut! Aber treibt's nicht zu doll
Ist das Kerlchen nicht zu jung für Dich?
warum?.hier ist es OK,oder was^^
http://bilder.bild.de/BILD/sport/motorsport/formel1/2010/06/20/bernie-ecclestone/ecclestone-16627045__MBQF-1276979588,templateId=renderScaled,property=Bild,height=349.jpg
genieße was Männer für selbstverständlich erachten,wenn Ihr Euch liebt!
viel Spaß
schönen
Abend Fotos und Bilder - 144033 Abend Bilder und Fotografien | fotocommunity
Mach mich strafbar
Bist du nicht etwas zu alt für ihn? Bist du eine dieser Party-Studentinnen? *grrrr
ach,.und wenn es umgekehr wäre,typisch.grrrr Kerle

Darf ich mir Bilder aus dem Internet entwickeln lassen oder mach ich mich Strafbar?

für Privatgebrauch wird kaum einer was sagen. bzw. rausfinden.
Strafbar sicherlich nicht, wenn dann kann man dich höchstens zivilrechtlich verklagen. Ob Sie es machen, kann ich dir nicht sagen. Aber wenn du dir Bilder wirklich nur bei dir in der Wohnung behältst, wird kaum was passieren.
Wenn aber deren Bilder plötzlich wieder an andere Stelle im Internet auftauchen, werden die aber so richtig böse.
Nach UrhG ist es legal, Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch anzufertigen , allerdings darfst Du diese Kopien keinesfalls verbreiten oder veröffentlichen. Allerdings gibt es nach § 62 ein Änderungsverbot, was möglicherweise bedeutet, dass Du das Logo nicht entfernen darfst. Aber diese Frage muss dann ein Anwalt beantworten.
Der Gesetzestext:
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Habe ich auch schon gemacht,das ist kein Problem,wenn du es dir gefällt und du es nicht veröffentlichen willst!Dort wo du dir die Bilder machen läßt,sieht keiner nach ob ein Copyright vorhanden ist.Du solltest es natürlich auch nicht auf eine eventuell vorhandene Homepage laden.
Es ist aufjedenfall verboten. Und du kannst von den Seitenbetreibern verklagt werden.
Weil der Privatkopie § gilt hier nicht. Damit der gilt musst du die rechte an dem Bild besitzen. D.H. du musst einmal die 2 € gezahlt haben. Dann könnte es zwar immer noch Probleme geben aber du hast was in der hand vor Gericht.
Allerdings ist es eben so, wenn du das Bild nur für dich zuhause verwendest wird ja kein Mensch merken das du die Karten "geklaut" hast. Wo kein Kläger da kein Richter und so.
Es ist aber trotzdem sowas wie Diebstahl.
Wieso sollte der § 53 hier nicht gelten?
Der Satz 1 ist nur ausgeschlossen, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich gemacht wurde. Das ist wohl nicht der Fall, wenn der Rechteinhaber selbst die Vorlage öffentlich gemacht hat. Da steht nichts davon, dass man für die Vorlage bezahlt haben muss.
Du darfst eine CD die du gekauft hast kopieren das sagt das Gesetz. Die CD gehört dann dir und deshalb darfst du das.
Die Fragestellerin hat ja aber das Bild NIE gekauft. Sie hat absolut KEINE Rechte an dem Bild. Der § 53 gilt NUR für Werke die man selbst besitzt. Es steht auch in Satz 2 des § 53, "der zur Vervielfältigung berechtigte". Sie ist aber nicht zur Vervielfältigung berechtigt weil sie das Werk nicht besitzt.
Das Gesetz kennt kein Internet deshalb gehen die davon aus das nur derjenige der das Werk besitz auch Kopien machen kann. Das oben beschriebene wurde aber durch Kommentare des § beschrieben und wird auch von jedem Richter so angewendet.
Bei der aktuellen Fassung dieses Gesetzes kannte man sehr wohl das Internet, deswegen ja auch der Zusatz mit der rechtswidrigen Vorlage, das zielt auf Tauschbörsen ab.
In dem von Dir halb zitierten Satz geht es nur darum, dass die Kopie dann auch von jemand anders hergestellt werden darf.
Wer befugt ist, steht vorher: Natürliche Person, privater Zweck, keine rechtswidrig hergestellte Vorlage -> befugt.
Und die Vorlage ist nicht rechtswidrig hergestellt, da der Anbieter ja selbst das Bild öffentlich zur Schau stellt.
Ich meine den genauen Artikel. Weil der ist noch nicht in die Internetzeit umgeändert worden weil es eigentlich nicht nötig ist. Ich will jetzt aber nicht nochmal näher drauf eingehen. Such dir mal in einer Rechtsbuchhandlung einen Kommentar zum Urheberrecht und lies da nach was da zum §53 steht.
Noch als kleines Beispiel: Du darfst auch nicht die Bilder von Kinoplakaten kopieren und dann ausdrucken. Auch wenn sie im Internet stehen.
Heute ist es doch usus das viele Bilder "irgendwo" klauen.
Ich selber zb habe früher öfters Konzertbilder online gestellt, und diese Bilder dann später desöfteren bei manch anderen im Album egal ob auf WKW, My Space gefunden, warum auch immer.
Wenn es nur für den Privatgebrauch genutzt würde ok, aber "fremde" Bilder als "eigene" ausgeben find ich dann viel schlimmer
Du machst Dich wirklich strafbar weoil es ein Verstoß gegen das Copyright ist
Dieser Kommentar ist allein schon deshalb falsch, weil es in Deutschland kein "Copyright" sondern nur Urheber- und Verwertungsrechte gibt, die sich deutlich vom angelsächsischen Copyright unterscheiden.


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ab wie viel jahren darf man sex haben

- Gesetz, das es verbietet, dass Personen unter 14 miteinander Sex zu haben. Allerdings gbt eine ganze Latte von Gesetzen, -- JÄHRIGEN UND DANN BEKOMMEN SIE EIN KIND IST DER 18 JÄHRIGE STRAFBAR WEIL ER MIT EINER MINDER JÄHRIGEN GESCHLAFEN HAT- komplizierter, weil es auch Dinge gibt, die unter 14jährige nicht machen dürfen, aber die Richtung stimmt. Hier: COSMiQ 14 Jahre -


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