Lohnt sich anzeige

es geht darum das meine ex-freundin terror ohne ende macht. Ich habe sie vor einer halben ewigkeit betrogen. was ein fehler war. Und sie ist. wie soll ich sagen. nicht ganz dicht. sachen die sie bis jetz gemacht hat: - schreibt freunde per facebook an und schreibt sachen über mich die nicht stimmen - Hat sich ein Fakeprofil auf einer schwulen-dating-seite angelegt und hat sich als "mich" ausgeben. Mit allen angaben von mir und bilder und hat meine Handynummer auf der seite veröffentlicht - Drohungen von fremden, die mit ihr zu tun haben

9 Antworten zur Frage

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Lohnt sich eine anzeige?

Auf >Jeden FALL! Geh damit zur Polizei! Du hast genug Beweise
Identitätsfälschund und Rufmord->Lets Go
Ich vertrete mal die Gegenmeinung: Nein, belästigt nicht die Polizei und die Staatsanwaltschaft mit eurem Kinderkram.
Zuallererst: Stalking nach § 238 StGB fällt vollkommen aus, da du erheblich in deiner Lebensgestaltung gestört sein musst. Das heisst also, dass du mal Mimimum in psychiatrischer Behandlung wegen dieser Nachstellung sein solltest, bevor du das behaupten kannst. Zugegebenermaßen ist die von dir geschilderte Situation ärgerlich aber begründet noch lange kein Stalking.
Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches ist nur dann strafbar, wenn dir mit einem Schwerverbrechen gedroht wird. Dazu muss man dir schon mit dem Tod drohen. Die Androhung einer Tracht Prügel ist nicht ausreichend, da es sich hier nicht um ein Schwerverbrechen handelt :
StGB - Einzelnorm
Identitätsdiebstahl gib es nicht, da für einen Diebstahl ein körperlicher Gegenstand weggenommen worden sein muss. Facebook-Accounts sowie deine persönlichen Daten sind keine stofflichen Gegenständen und können somit nicht den Tatbestand des Diebstahls erfüllen.
Wenn sie Tatsachen über dich verbreitet die nachweislich nicht stimmen hätten wir zwar eine Verleumdung im Sinne des § 187 StGB:
StGB - Einzelnorm
aber der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft ist da genauso hoch wie bei Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB:
StGB - Einzelnorm
nämlich Null. Die Staatsanwaltschaft hat genug Schwierigkeiten damit Bankräuber und Mörder ihrer gerechten Strafe zuzuführen und nimmt sich daher das Recht heraus, solche geringfügigen Straftaten wegen geringen öffentlichen Interesse einzustellen.
Zudem steht es deinen Freunden ja frei, den Facebook-Mitteilungen deiner bekloppten Ex Glauben zu schenken oder nicht. Gute Freunde werden dem Ganzen sicherlich keinen Glauben schenken und wenn doch, sollest du eher deine Beziehung zu ihnen überdenken.
Selbstverständlich könntest du beides anzeigen aber deine Erfolgsaussichten sind faktisch Null. Die Polizei wird deine Anzeige zu Protokoll nehmen, die Beschuldigte vorladen und wenn die zur Vernehmung nicht kommt geht das ganze ohne weiteres zur Staatsanwaltschaft die einen größen Einstellungsstempel drauf drückt. Und was hast du dann? 1 Stunde Zeit bei Anzeigenerstattung verloren und ein schönes Schreiben der StA, dass das Verfahren niemanden interessiert.
Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft wird sich für dich mit dem Betreiber der Homosexuellen-Website auseinander setzen. Das ist dein Privatvergnügen und eine Sache aus dem Zivilrecht, für das weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Zivilrecht ist die Privatverpflichtung jedes einzelnen Bürgers und eine Sache für Rechtsanwälte falls sich die gegnerische Partei uneinsichtig zeigt.
Auch wenn ich jetzt vielleicht Buh-Rufe für meine Antwort ernte oder gar ein "nicht hilfreich" bleibt mir nur noch zu sagen, dass es so etwas wie ein persönliches Lebensrisiko gibt, für das jeder selbst verantwortlich ist und bei dem dir auch keine staatliche Institution helfen kann oder sogar helfen darf. Das Leben steckt voller Gefahren und nur vor wenigen kann und darf der Staat dich schützen.
Meine Antwort soll übrigens keine Gleichgültigkeit für dein Problem darstellen. Das die Situation für dich mehr als nervend ist, kann ich nachvollziehen aber mein persönliches Verständnis ändert nichts an der Rechtslage und von meines Verständnis kannst du dir auch nichts kaufen.
Ja, das geht entschieden zu weit. Da ist eine Anzeige angebracht.
Jo, würd ich erstmal schön anzeigen, da hat sie dann ein bisschen Spaß mit
Mann darf sich nicht als anderer ausgeben,aber die drohungen sind das aller höchste zur Polizei aber hopp galopp
Bei wirklich Wasser dichten Beweisen, lohnt sich eine Anzeige. Doch nur dann. Vermutungen bringen niemanden weiter.
Sofort! Bei so einem Vorfall auf der Stelle. Wer weiß, was sie sonst noch macht! Und warn' sie nicht davor, sondern handel einfach
Auf jeden fall Anzeige erstatten! Aber ganz wichtig: sammle Beweise in Form von Ausdrucken, falls sie die Inhalte löscht.
Geh zur Polizei.
§ 238 StGB Nachstellung - dejure.org

Kann man wegen Beleidigung und belässtigung eine Anzeige erstatten? Lohnt sich es auch?

klar kannst eine Anzeige gegen sie machen bei der Polizei.musst aber Beweise mitbringen.z.B. E-Mails und die ausdrucken, oder beleidigende SMS`n als Beweis zeigen.hab`das auch schon gemacht; es ging vor Gericht und ich bekam Recht
Och oke danken ich werde ma kucken ob ich beweise bekommen
1. Ja
2. die Chancen sind nicht sehr gross aber du kannst es ja versuchen
§ 185 StGB Beleidigung - dejure.org
StGB - Einzelnorm