Lohnsteuerkarten

weiß jemand - wo man die zweite Lohnseuerkarte einträgt - im Ausgleich und wie setze ich dann die Fahrtkosten ab?

3 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1504 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Lohnsteuerkarten

Die Werte aus beiden Karten werden zusammengerechnet, die Fahrtkosten werden ebenfalls zusammen angegeben. Am besten ein Beiblatt anhängen, welche Kosten wofür entstanden sind. Beide Karten der Steuererklärung beifügen. Beides zusammen ist Dein eines Einkommen.
Arbeitest du mit dem " Elster " Programm des Finanzamtes oder mit den Papiervordrucken?
Elster kann man kostenlos downloaden oder als CD beim Finanzamt bekommen.
ich habe ich schon gedownloadet - aber trotzdem komme ich nicht weiter - geht´s vielleicht etwas konkreter?
Im linken Arbeitsbereich siehst die die angelegten Lohnsteuerkarten.
1 bis.
gib die Daten für die Erste ein, dann die für die Zweite
unter Anlage N kannst du 2 Arbeitsstellen eintragen

Lohnsteuerkarten

Beim Lohnsteuerjahresausgleich wird dein gesamtes Einkommen zusammengeschmissen. Daraus berechnet sich dann deine Steuerlast.
Es gibt da eine extra Spalte auf der Erklärung, da können weitere Steuerkarten angegeben werden.
Die Kosten für die Zweitwohnung kannst du auf jeden Fall absetzen, und zwar als Werbungskosten. Du musst nur nachweisen, dass die Kosten DIR enstanden sind. Das gleiche gilt dann auch für die Fahrtkosten, einmal hin München, einmal zurück Köln.
Anbei mal ein Wiki-Link. Dient aber nur als erste Hilfe, um eine Idee zu bekommen, was geht. Ist nicht unbedingt zuverlässig
Doppelte Haushaltsführung – Wikipedia

Braucht man in jedem Fall 2 Lohnsteuerkarten wenn man 2 400Eurojobs hat?

Das Problem bei 2 400-Euro Jobs ist, dass dann keiner mehr pauschal versteuert werden kann, wie Pit gesagt hat. Hättest du aber einen "Hauptjob", könntest du den anderen auf 400 €-Basis pauschal versteuern lassen und brauchst dann keine Lohnsteuerkarte. Du müsstest die Einnahmen dann auch nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angeben.
Es ist natürlich ärgerlich, dass man eine 6er-Steuerkarte hat. Du kannst am Jahresende aber freiwillig eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben. Dann wird deine Einkommensteuer ausgerechnet. Sie dürfte weit unter dem liegen, was du an Lohnsteuer gezahlt hast, und du würdest wahrscheinlich eine Erstattung bekommen.
Genau aus diesem Grund wird bei 400,-€ Jobs so versteuert. Jemand mit mehreren 400,-€ Jobs kann ja steuerlich nicht besser gestellt werden als TZ/VZ Beschäftigte.
Wie funktioniert eine korrekte Gehaltsabrechnung seit es keine Lohnsteuerkarten mehr gibt?
�Diese Informationen, die als Elektronische LohnSteuerAbzugs-Merkmale bezeichnet werden, sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und werden den Arbeitgebern ab dem Jahr 2013 elektronisch für den Lohnsteuerabzug bereitgestellt«, sagt ein Ministerium der Finanzen … mit manierierten Binnenmajuskeln …
Muss man die Lohnsteuerkarten alle aufheben?
nein. auf meiner lohnsteuerkarte steht man sollte sie an die gemeinde zurückschicken wenn sie nicht benutzt wurden
nein die brauchst du nicht, du brauchst immer nur die vom aktuellen jahr, aber die hat sowieso dein arbeitgeber immer
Nein, du brauchst sie höchsten für den Lohnsteuerjahresausgleich.
Nein die würdest du nicht mehr gebrauchen. Aber kannse sie ja irgendwo verstauen, Mann weiß nie
wenn du keinen Einkommensteuerausgleich machen musst schicke die LSt-Kartem aun deine Gemeinde! Die bekommt das dafür ausgegebene Ged zurücklerstattet
Du brauchst keine Lohnsteuerkarte.
Eigentlich braucht die niemand mehr - denn die Lohnsteuerabrechnung wird mittlerweile, seit einigen Jahren schon, von 99,9999% der Firmen elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
Während des Jahres dient sie nur noch dazu, sich gewisse Dinge auf ihr eintragen zu lassen , und dies dann so in der Lohnsteuerabteilung des Arbeitgebers abzugeben.
Nach Ablauf des Jahres kannst du eigentlich folgendes mit machen:
In der "Ablage P" ablegen.
Die Bearbeiter im Finanzamt sammeln die Lohnsteuerkarten mittlerweile, wenn wieder mal ein Steuerpflichtiger seine Steuererklärung belegt, auch nur noch für statistische Zwecke.
Man muss sie aber nicht abgeben, man darf sie auch behalten, da sie, wie gesagt, mittlerweile eigentlich keine Bedeutung mehr für das Finanzamt hat, da sie alle Daten elektronisch übermittelt bekommen.
wenn wieder mal ein Steuerpflichtiger seine Karte der Steuererklärung beilegt,
die darfst du garnicht aufheben, sondern musst sie beim Finanzamt mit der Einkommenssteuererklärung abgeben
wirklich abgeben? das ja was. wusst ich gar nicht. ich hab noch welche von sonst wann, da war ich 14 wegen den Zeitungsjobs damals
gut bei Zeitungsjobs wohl nicht, da du dort ja wohl kaum Sozialversicherungsbeiträge zahlst.
Wer Lohnsteuer bezahlt, muß im allgemeinen keine Einkommenssteuer zahlen und somit auch keine Erklärung abgeben.