Lohnsteuerjahresausgleich hartz iv

Ich bekomme Hartz IV und meine Frau Arbeitet,muß ich den Lohnsteuerjahrsausgleich meiner Frau beim Amt angeben? Wenn ja darf ich was von dem Geld behalten? Was passiert wenn ich es nicht angebe?

1 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1630 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Lohnsteuerjahresausgleich bei Hartz IV

Steuererstattungen erhöhen das Familieneinkommen und werden dem Nettolohn zugerechnet. Dadurch ergibt sich eine neue Berechnung des Leistungssatzes. Andersherum würden Steuernachzahlungen das Einkommen mindern.
Du musst das Geld angeben.
Sollte sich durch den Lohnsteuerjahresausgleich bei deiner Frau ein höheres Einkommen ergeben musst du dieses angeben.
Inwieweit von dem Einkommen etwas vom Sozialamt abgefordert wird kann ich nciht genau sagen, aber ich weis, dass Erstattungen von Nebenkosten, Stromgutschriften usw. vom Sozialamt eingefordert werden, da es bei der Berechnung von Hartz IV von einem niedrigeren Einkommen ausgegangen ist und alles was darüberhinaus rückwirkend geltend gemacht wird, wird eingefordert.
Solltest du zusätzliches Einkommen nicht angeben, dann kannst du schon mit Strafe rechnen und einer erneuten Prüfung durch das Amt und einer Sperre der Zahlungen.