Lohnsteuererklärung 2006 mantelbogen anlage
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Lohnsteuererklärung 2006 - Mantelbogen und Anlage
Leider habe ich im Moment keine Anlage V zur Hand, aber ich versuche dir trotzdem weiterzuhelfen:
1. Es kommt auf deinen Grenzsteuersatz an, ob Handwerkerrechnungen am besten als "haushaltsnahe Dienstleistung" oder in der Anlage V gehen.?achtung: nicht der Durchschnittsteuersatzwahrscheinlichwenn dies möglich ist, also wenn es die Vermietung betrifft).
2. Neue Heizungsanlage: Wenn du sie nicht auf mehrere Jahre verteilen willst , entweder in Z 37 o 38 eintragen.
37 bei direkter Zuordnung oder 38 bei Verhältnismäßigkeit.
Ich hoffe dir geholfen zu haben - was im Einzelfall günstiger ist, muss man nachrechnen.
Habe mich daran gehalten, was du geschrieben hast.
Mein Steuerprogramm hat mir unter"haushaltsnahe Dienstleistung" mehr errechnet.
Die Heizung selbst habe ich anteilmäßig in die Anlage V eingetragen.
Nun lasse ich mich mal überraschen.
Ich hab grad noch mal im Gesetz nachgeschaut, es steht drin, "Kosten, die im inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen" entstehen. Es kann also sein, dass ein Finanzbeamte, der genau hinschaut, das ganze rausstreicht, Dann musst du drauf achten, dass er es dann zu den Werbungskosten dazuzählt.