Lohneinbehalt unvollständiger putzleistung

mein Arbeitgeber behält regelmäßig Lohn ein, wenn der Kunde reklamiert, dass nicht sauber geputzt wurde. Im Arbeitsvertrag gibt es keine Regelung dafür.

3 Antworten zur Frage

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Lohneinbehalt wegen unvollständiger putzleistung

Gibts auch nicht, das ist Willkür.
Aber der Kunde sollte Dir nach deinem Einsatz seine Unterschrift geben, daß du die abgesprochenen Leistungen erfüllt hast, so kann er dich vor Ort noch ansprechen und dich zur Nachbesserung auffordern.
Bestehe mal vor deinem Cheff darauf, erzählen können Kunden im Nachinein viel.um den Preis zu drücken.
Simmt
Das sollte man sich nicht gefallen lassen. Bei regelmäßiger Einbehaltung ist das Willkür und hat nichts mit der tatsächlichen Arbeitsleistung zu tun.
Wenn ein solcher Vorfall tatsächlich eintritt regelt sich das anders, denn zuerst liegt die Verantwotung bei dem Arbeitgeber.
Wixermentalität
sofort nach etwas neuem Umschauen
Du stehts in einem Arbeitsverhältnis und wirst vermutlich nach
Arbeitsstunden entlohnt - Daran ändert sich auch nichts, wenn
eine Seite aus dem Dienstleistungsverhältnis reklamiert und
die Rechnung kürzt oder Nachbesserung verlangt - Du bist nicht
einer der Partner in diesem Dienstleistungsverhältnis, soll heißen
Du kannst weder auf die vertragliche Gestaltung Einfluß nehmen,
noch beurteilen, ob die Mängelrügen zu Recht erfolgten oder nicht -
- Dein Arbeitgeber hätte andere arbeitsrechtliche Möglichkeiten,
aber Lohnminderung ist bei dieser Konstellation unzulässig