Lohnauszahlung 21 folgemonats korrekt

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Lohnauszahlung spätestens zum 21. des Folgemonats erfolgt. Auf Wunsch wird ein Abschlag zum Ende des laufenden Monats gezahlt. Üblich ist ja wohl die Auszahlung spätestens zum 15. des Folgemonats. Kann ich trotz der Vereinbarung im Arbeitsvertrag dagegen vorgeheh? Und von wegen Vorschuss auf Wunsch - wurde mir abgelehnt mit der Begründung, das würden sie nicht machen.

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Lohnauszahlung erst zum 21. des Folgemonats korrekt?

Da du den Vetrag abgeschlossen hast, da du also gewusst hast, was du da abschließt, kannst du nicht hinterher dagegen angehen.
Das selbe gilt allerdings auch für den Arbeitgeber. Der Passus im Vertrag berechtigt dich, einen Abschlag zu erhalten.
also ich kenne es üblicher weise so, dass immer zum 15. oder 20.des folgemonats gezahlt wird und nicht im selben monat.