Lohnabzugstabelle kinderfreibeträge

Jemand verheiratetes, allerdings alleinverdiener, hat 2 Kinder. Zählt der jetzt in der Tabelle zu 2 Kinder, oder doch nur 1? Ist ja alleinverdienend.

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Lohnabzugstabelle Kinderfreibeträge

der Alleinverdiener hat 2 " halbe " Kinder auf der Karte.
Macht unterm Strich 1 Kind.
und wie ist dass mit den alleinstehenden mit einem Kind?
Die haben auch nur ein halbes auf der Karte, die andere Hälfte hat der andere leibliche Elternteil.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der andere auf Steuerkarte arbeitet oder nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Alleinerziehende die Hälfte des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen.
Das steht in dem Formular Anlage Kinder der Einkommenssteuererklärung.
Echte Alleinerziehende können noch einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen.
Auf einer Steuerkarte wird die Lohnsteuerart eingetragen und die Anzahl der Kinder. Die Anzahl der Kinder auf der Lohnsteuerkarte hängt nicht davon ab,ob der Mensch Alleinverdiener ist. Aus steuertechnischen Gründen werden die Kinder wegen der Steuerhöhe meist einem Ehepartner zugeordnet. So wird bei einem Ehepaar mit 2 Kindern wobei nur ein Ehepartner berufstätig ist die Wahl so ausfallen: III und V. Die Kinder werden dem Berufstätigen mit Steuerklasse III zugeordnet, weil das die günstigste Variante bei der Berechnung der Lohnsteuer ist. Anders verhält es sich bei Alleinerziehenden, wenn sie geschieden sind und Kinder haben. Dort wird das Kind jeweils "gesplittet", d. h. sowohl dem Vater wie der Mutter wird ein Teil des Kindes bei der Berechnung der Lohnsteuer zugerechnet.
Es sind 2 Kinder. Bei Stkl 3 stehen dahinter in der Tabelle auch 2 volle Kinderfreibeträge.Bei Stkl 4 stehen hinter 2 Kindern aber nur 2 halbe Kinderfreibeträge.
Letztendlich wirkt sich der Kinderfreibetrag aber bei der eigentlichen Lohnsteuerberechnung gar nicht aus, sondern nur bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.