Liste verbotener indizierter medien deutschland

Hier gibt es eine umfangreiche Liste: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_verbotener_oder_indizierter_B%C3%BCcher Was sagt ihr dazu? Was steht in den Listen C und D der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien?

5 Antworten zur Frage

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Liste verbotener oder indizierter Medien in Deutschland

Ob man hier schlauer wird?
BPjM - Indizierte Trägermedien
Ist alles im JSCHG §18 und 24 geregelt z.B. unter http://bundesrecht.juris.de/juschg/:
Die nicht öffentlichen Listen C und D entsprechen den öffentlichen Listen A und B. Nichtöffentlich sind sie deshalb, weil die Bekanntgabe "der Wahrung des Jugendschutzes schaden würde". Das ist bei Internetseiten immer der Fall: Sobald ich die Internetadresse bekanntgebe, verbreite ich die dahinter liegenden indizierten Inhalte automatisch mit. Die Jugendschutzleute müssten sich also selbst wegen Verbreitung jugendgefährdeter Inhalte anzeigen. Deshalb: Nicht öffentlich.
Ich halte das Indizierungssystem heutzutage für nicht mehr sonderlich praktikabel. Gerade im Internet: Internetadressen sind beliebig und ohne nenneswerte Kosten austauschbar. Ein Indizierungsverfahren dauert dagegen viel zu lange.
Z.T. ist es auch "ausgehöhlt" durch die Selbstkontrollinstanzen der Wirtschaft : Was da ein FSK 16 oder 18 Label bekommt, darf die Bundesprüfstelle auch nicht mehr indizieren.
Das Indizierungssystem in Deutschland in den Kontext von Zensur in China oder Iran zu stellen halte ich für idiotisch. Im Unterschied zu den Systemen in den geannten Ländern gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen und einen Rechtsweg. Wer indiziert, muss sich im Zweifelsfall - anders als in China oder Iran - vor Gericht dafür verantworten.
Leider fallen mir im Augenblick nur zwei konkrete Fälle ein: In den 80ern hat sich der Moewigverlag gerichtlich gegen die Indizierung von zwei Romanen von Norman Spinrad gewehrt - und recht bekommen.
Wieso sind A + B öffentlich und C + D nicht, wenn sie inhaltlich identisch sind?
Sorry, das war vielleicht etwas missverständlich:
Stell dir vor es gibt eine Liste "Jugendgefährdend". Dann ist A der öffentlich bekanntgegebene Teil dieser Liste, C der nichtöffentliche.
Ein jugendgefährdender Titel steht also immer nur in einer der beiden Listen.
Entscheidendes Kriterium dafür, in welche der beiden Listen A oder C ein Titel kommt, ist die Frage, ob man ihn nicht gleichzeitig Jugendlichen zugänglich macht, indem man ihn nennt:
Ein jugendgefährdendes Buch käme z.B. in Liste B , weil ein Jugendlicher auch dann nicht über den Buchhandel an das Buch käme, wenn er den Titel wüsste. Die Internetadresse einer jugendgefährdenden Website dagegen käme immer auf Liste D. Denn wäre die Webadresse öffentlich bekannt, müsste man sie nur in einen Browser tippen - und hätte dann auch schon Zugriff auf alle Inhalte.
Was bringt es dann, eine Internetadresse zu zensieren, wenn diese weiterhin zugänglich ist?
Und wenn sie es nicht ist, dann könnte man die Adresse ja ruhig nennen.
Ich glaube auch nicht, das in C + D nur Internetadressen stehen.
Da sieht man mal wieder wie unser Staat den Bürger behandelt!
Unmündig und gegängelt.