Leistungsangebot brutto nettobetrag stehen reicht gesamtbetrag

Um eventuelle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte man eindeutig formulieren. Sprich: Butto ODER Netto angeben, bei letzterem dann z.B. mit dem Nachsatz "zzgl. z.Zt. geltender MwSt".

Antworten zur Frage

Bewertung: 1 von 10 mit 1481 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Muss in einem Leistungsangebot der Brutto und Nettobetrag stehen oder reicht Gesamtbetrag?

Als Tag hast du "Kleinunternehmer" angegeben. Wenn du ein Kleinunternehmer wärst, dürftest du nicht schreiben "zzgl. z. Zt. geltender MwSt" - du darfst ja keine ausweisen. Ich würde schreiben: Nach § 19 UStG bin ich Kleinunternehmer und darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Wenn du USt hättest, musst du an Privatleute auf jeden Fall den Bruttopreis ins Leistungsangebot schreiben, ich würde aber auch dazu raten, genau zu kennzeichnen, was netto und was brutto ist. So groß ist der Aufwand ja auch wieder nicht.