Lehrerin ex schreiben

Folgende Situation: Wir hatten Reli. In Reli sind wir teilweise getrennt. 5 aus unserer Klasse sind evangelisch, die gehen dann für diese Stunde in eine andere Klasse. Und sechs katholische aus der Parallelklasse kommen dann zu uns. Wir hatten halt Reli in der Zweiten Stunde und die 6 aus der Parallelklasse haben in der ersten Stunde eine Schulaufgabe geschrieben. Unsere Relilehrerin wollte aber eine Ex schreiben und wusste nichts von der Schulaufgabe der Parallelklasse, da diese nicht in den Schulaufgabenplan im Lehrerzimmer eingetragen ist. Während also die 6 aus der Parallelklasse noch ihre SA fertig geschrieben haben, hat die 2.Stunde schon angefangen. Unsere Lehrerin kündigte uns eben die Ex an. Wir haben dann gesagt, dass die aus der anderen Klasse ja SA geschrieben haben, und dass wir keine Ex schreiben dürfen. Wir haben aber dann doch die Ex geschrieben, halt bloß die, die keine SA geschrieben haben. Es war jetzt auch nicht ganz klar, ob sie die Ex überhaupt werten darf. Also, hätten wir überhaupt eine Ex schreiben dürfen und darf die Ex gewertet werden?

3 Antworten zur Frage

Bewertung: 1 von 10 mit 1570 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Kann unsere Lehrerin eine Ex schreiben?

Zur belegten Antwort hier ein Schulordnungsauszug
(Gesamttext zu finden auf http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/pdf/001.pdf)
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern
ABSCHNITT V Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse
ERSTER TEIL Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Bewertung
§ 44 Schulaufgaben, Kurzarbeiten
Schulaufgaben und ggf. Kurzarbeiten sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen.
An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden.
In den Jahrgangsstufen 5 mit 11 werden an Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit schreibt, Stegreifaufgaben nicht gegeben.
Abweichend von Satz 3 sind Stegreifaufgaben zulässig in Unterrichtsgruppen, die sich aus Schülern verschiedener Klassen zusammensetzen, wobei die Stegreifaufgabe nur von denjenigen Schülern gefordert werden darf, die am selben Tag keine Schulaufgabe oder Kurzarbeit schreiben.
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 dürfen für den einzelnen Schüler nicht mehr als drei Schulaufgaben pro Woche stattfinden; an den Tagen, an denen der Schüler eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit schreibt, werden Stegreifaufgaben von ihm nicht gefordert.
Ich denke es ist eindeutig, welcher Fall hier vorliegt und was die bayerische Schulordnung in diesem Fall vorsieht. Die Extemporale kann und muss also eindeutig gewertet werden für die Schüler, die am selben Tag keine Schulaufgaben geschrieben haben.
Dies ist auch ganz einfach zu bregründen, denn der Ausschluss von Exen an Prüfungstagen ist allein dafür gedacht, dass die Schüler auf diese Prüfung lernen können und nicht noch für weitere Fächer lernen müssen. Dadurch besteht also kein Grund, warum keine Ex hätte schreiben können, da ihr euch nicht auf diese Schulaufgabe vorbereiten musstet.
Natürlich hat die Lehrerin, dadurch dass sie von der Schulaufgabe nichts wusste einen für euch unwahrscheinlichen Termin gewählt, aber rechtlich und auch moralisch gibt es eigentlich keine Einwände gegen diese Extemporale.
Also nicht zu viel das Verhalten der Lehrer kalkulieren, sondern lieber die eigen Sachen im Überblick behalten und sich immer vorbereiten.
Bei uns war das klar geregelt. Wurde eine SA geschrieben,
dann dürfte man keine Ex mehr schreiben. Ich glaube auch nicht,
dass sie das werten darf und kann. Es ist völlig hirnrissig nur
der halben Klasse einer Prüfung zu unterziehen.
Sie hätte euch allerdings abfragen dürfen.
Zunächst habe ich zwei Fragen zum Verständnis:
1. Ist eine "Schulaufgabe" eine Art Test oder Klassenarbeit/Prüfungsarbeit?
2. Was ist eine "Ex"? Ist eine Examensarbeit?
Abgesehen von meinen Fragen folgende Antwort:
1. Die Religionslehrerin darf die "Ex" schreiben lassen! Es sind ja keine Nchteile für die anwesenden Schüler entstanden.
2. Die abwesenden Schüler MÜSSEN aber die Gelegenheit bekommen, die "Ex" nachzuschreiben, da sie sonst im Nachteil wären!
Begründung: Sie waren ja ohne eigenes Verschulden nicht anwesend
Bei uns am Gym gibt es zwei Arten von Tests, die Schulaufgaben und die Exen. Das Wort Ex ist eine Abkürzung von Extemporale. Extemporalen werden auch Stegreifaufgaben gennannt.
Schulaufgaben sind größere Tests, die es nur in Hauptfächern gibt. Es gibt im Jahr pro Hauptfach vier Schulaufgaben. Die Schulaufgaben werden schon Wochen vorher angekündigt und zählen etwa doppelt so viel wie Exen. Man darf an einem Tag nur eine Schulaufgabe schreiben.
Exen sind kleinere Tests, die es in jeden Fach gibt, auch in Hauptfächern, zuzüglich den Schulaufgaben. Die Exen sind nicht angekündigt und können an jedem Tag gehalten außer wenn da schon eine Schulaufgabe stattfindet. Sie gilten im Verhältnis zu den Schulaufgaben 1:2.

Darf die Lehrerin eine Stegreifaufgabe/Ex schreiben?

der lehrer kann IMMER eine Prüfung schreiben.IMMER und die kann IMMER zählen, warum auch nicht.
in exen darf der stoff von den letzen 2 wochen abgefragt werden wenn die stunde 2 wochen her war ist sie also gültig und muss nicht angekündigt werden
zählen darf sie diese schon. Sowas ist aber wircklich gemein.
Wir haben in REligion mal ne ex geschrieben mit 8 von 32 LEuten