Landtagswahl 1 2 stimme was bedeutet
3 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Landtagswahl 1. und 2. stimme was bedeutet das?
1. Stimme: direkt für einen Kandidaten deines Wahlkreises direktmandat)
2. Stimme für die Partei: Anzahl der Stimme im gesammten Bundesland bestimmen anzhal sitze der Partei im Landtag
Was ist eine Erststimme, was ist eine Zweitstimme?
Bei der Wahl können bis zu zwei Stimmen vergeben werden. Mit der Erststimme wählen Sie die Kandidatin oder den Kandidaten, die sich im jeweiligen Wahlkreis direkt für ein Mandat im Landtag bewerben. Sie sollen später die Interessen ihres Kreises in besonderer Weise im Landtag einbringen. Die Erststimme von allen Wähler eines Wahlkreises werden ausgezählt - der Kandidat, die Kandidatin der / die insgesamt die meisten Stimmen hat, bekommt den Platz - das nennt man dann Direktmandat. Die Zweitstimme geben Sie einer Partei, deren Kandidaten auf einer Liste für das ganze Bundesland zusammengestellt worden sind. Die Zweitstimme bestimmt die Sitzverteilung im Landtag. Damit wählen Sie die Partei, von der Sie möchten, dass sie die größte Kraft im Landtag wird. Aus den Zweitstimmen ergibt sich, wie viel Prozent der Stimmen eine Partei landesweit bekommen hat. Es zählt also jede Stimme - alle Parteien, die mehr als fünf Prozent der Stimmen bekommen, ziehen in den Landtag ein.
Das wirkt sehr kopiert, also wo ist die Quellenangabe? zu deiner info:
http://www.noz.de/artikel/16253800/wie-funktioniert-eine-landtagswahl-fragen-und-antworten
hier
Mit der Erststimme stimmst du direkt über den Kandidaten ab, der deinen Wahlkreis im Landtag vertreten soll. D.h. derjenige Wahlkreiskandidat, welcher die meisten Stimmen seines Wahlkreises auf sich vereinigt vertritt diesen persönlich im Landtag.
Mit der Zweitstimme bestimmst du, von welcher Partei du möchtest, dass sie insgesamt mehrheitlich im Landtag vertreten ist. D.h. hier werden alle Stimmen aus allen Wahkreisen zusammen genommen und man schaut nun, welche Partei hat anteilig wie viele Stimmen bekommen. Entsprechend darf diese Partei dann auch entsprechend viele Vertreter in den Landtag entsenden. Nach der Zweitstimme wird also die Anzahl der Sitze einer Partei im Landtag berechnet.
Hierbei kann es zu drei zu unterscheidenden Fällen kommen:
1. eine Partei erhält genauso viele Sitze wie Direktkandidaten in den Landtag gewählt werden. Dann passt alles.
2. eine Partei erhält mehr Sitze als sie Direktkandidaten hat. Dann darf sie aus einer Liste weitere Kanididaten entsenden, bis alle Sitze besetzt sind.
3. eine Partei erhält insgesamt weniger Sitze als Direktkandidaten ihren Wahlkreis gewonnen haben. Dann muss dies quasi umgerechnet werden, damit am Ende die Verhältnisse auch zu den anderen Parteien wieder stimmen. Dies führt zu so genannten Überhangmandaten.