Ladendiebstahl welche folgen

Hallo, ich bin 28 Jahre alt, ALGII-Empfänger und wurde beim Ladendiebstahl erwischt Warenwert ca. 18€. Ich muss 100€ Fangprämie zahlen. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?.

9 Antworten zur Frage

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Ladendiebstahl, welche Folgen?

Ich bin Ersttäter. In welcher höhe könnte die Geldstrafe liegen?
Du bekommst eine Anzeige,
Hausverbot in dem Laden.
Sag mal wie dumm bist DU eigentlich?
Bei Pro Familia oder dem Gesundheitsamt Deiner Stadt bekommst Du Kondome umsonst
Denke, eine Zurechtweisung braucht er jetzt am wenigsten. Hast wohl noch nie einen Mist gemacht?
Ganz ehrlich?
Nein. Habe ich nicht.
Weil ich mit IMMER vorher überlege, welche Konsequenzen etwas haben könnte.
Und mit 28 Jahren sollte man doch reif genug sein sich über sein Handeln vorher Gedanken zu machen.
Das ist keine Teenager-Flause mehr.
anzeige bei der polizei, strafbefehl oder gerichtsverhandlung. wurdest du zum ersten mal erwischt, gibts wohl eine geldstrafe. im wiederholungsfall kanns auch gefängnis geben.
Du bekommst auf jedenfall eine Anzeige, soweit ich weiß.
Und einen Geldstrafe.
Hausverbot ist mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich, dazu natürlich eine Anzeige, aber als Ersttäter wird nicht mehr passieren, für so einen kleinen Fisch wie du hat der Staatsanwalt keine Zeit. Aber als Mehrfachtäter wird es dann sehr sehr ungemütlich.
ich finde das geil. Würde er nicht hartz iv haben, hätte er es gekauft. er wird verdonnert und die oberdiebe bereichern sich jeden tag auf kosten der bürger und werden sogar belohnt
Das ist Stammtischweisheit der übelsten Art.

Ladendiebstahl. Welche Folgen?

du kriegst ne anzeige aber dir wird nicht mehr passieren, wenn es das erste mal war. auf dem brief steht der absender, also in diesem fall die polizei
Ja das steht drauf. Kann auch sein, dass du Arbeitsstunden aufgebrummt bekommst, wenn du kein Geld hast. Mit 18 haftest du vollständig allein für dich. Eltern haften nur für ihre Kinder.
also ich glaube das wird nicht viel wenn überhaupt etwas
wenn der eine anzeige gemacht hat steht drauf von der polizei
Nein, das weiß keiner, das wird das Gericht festlegen. Und da du sicher von offizieller Stelle Post bekommst und das auch draufsteht würde ich überlegen, das vorher zu sagen.

Ladendiebstahl im wert von 5,50euro. Welche folgen? 150bonus punkte

Es bleibt bei der Geldstrafe, ihr müßt auf keinen Fall ins Gefängnis,
ABER!.mach das nie wieder!
Im Wiederholungsfall gilt man als Wiederholungstäter, welche höhere Strafen zu erwarten haben.
gefägnis nicht. Aber sozialstunden gibts auch noch,oder? Wenn ja,wie viele?
Zuerst kommt eine große Ermahnung ,mit dem Hinweis dies niemehr zu tun erst bei einer Wiederholung ist mit sozial Stunden und weiteres zu rechnen
Da bleibt die Gerichtsverhandlung abzuwarten. Nicht toll, so ein Jugendstrafprozess.
Aber ja doch, oder was meinst du wer die Anzeige bearbeitet ,um eine Strafe zu verhängen.
Wir können die Strafe hier wohl nicht festlegen. Das macht entweder der Richter, wenn es zu einem Verfahren kommt. Wenn ihr Glück habt kommt es nicht zum Verfahren, dafür kommt dann von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl. Was da drin steht können *wir* hier aber nicht wissen.
Eine direkte weitere Folge wird es wegen der Anzeige wohl nicht geben, solange es für euch das erste Mal war.
Möglich ist, das eure Familienverhältnisse vom Jugendamt überprüft werden. Als einmalige "Dummheit" könnte mit der Strafe der Fall vorerst ruhen gelassen werden.
Aber so seid ihr bei der Polizei registriert und im Wiederholungsfalle können Sozialarbeiten als Strafe folgen.
Und wenn es noch schlimmer wird, ein Heimaufenthalt verordnet werden.
es ist das erste mal und ich hatte mit der polizei noch nie was zu tun
dann versuche es dabei bewenden zu lassen
Unter Juristen kursiert der Spruch: "iudex non calculat" - ein Richter rechnet nicht.
D.h.: er soll jede Straftat ungeachtet der Schadenshöhe gleich bewerten.
In der Praxis werden jedoch "Bagatelldelikte" milder bestraft als große.
Ihr beide 14: Da gilt das Jugendstrafrecht. Sehr wahrscheinlich, dass ihr zu einer "pädagogischen Maßnahme" verknackt werdet. Bei Wiederholungen steigt das Strafmaß.