Laden ausserhalb öffnungszeiten verkaufen
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Darf ein Laden ausserhalb seiner Öffnungszeiten etwas verkaufen?
Schlussendlich sind die Ladenöffnungszeiten eine unternehmerische Entscheidung.
Aber Bäckereien dürfen dies laut Ladenschlussgesetz
juris GmbH - Automatische Weiterleitung
tatsächlich:
§ 4
Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 dürfen Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht,
an Sonn- und Feiertagen, allerdings nicht am Karfreitag, für fünf Stunden geöffnet sein.
Die zuständige Behörde kann den genauen Zeitraum der Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung festlegen.
.
Ist eine Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen geöffnet, hat die Inhaberin oder der Inhaber an der Verkaufsstelle gut sichtbar auf die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen hinzuweisen.
Generell gilt für Sonntagsöffnung laut § 11 des Ladenschlussgesetzes:
Es kann
"Ausnahmen im öffentlichen Interesse"
geben:
"Die zuständige Behörde kann in Einzelfällen befristete Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 3 bis 9 dieses Gesetzes bewilligen,
wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse erforderlich werden.
Die Bewilligung kann jederzeit widerrufen werden."
(Bildquelle:http://www.igel-baeckerei.de/images/content/galerien/lidl-1.jpg
Von 6-22 Uhr dürfen private Ladenbesitzer in Deutschland verkaufen und nicht verkaufen. Darüber hinaus bedarf es glaube ich Genehmigungen. Die Schilder mit den Öffnungszeiten sind nur bei grossen Ketten für das Personal verbindlich.
Sontag bedarf es auch Genehmigungen und zwar auch für kleine Private.
Nix mit 22 Uhr. Landesrecht! Oft muss
ab 20 Uhr Schluss sein.
dann bin ich entweder doof oder habe mich verlesen.
Öffnungszeiträume werden in Landesgesetzen
geregelt und gestaffelt nach Branchen. Geringe
Überschreitungen werden toleriert.
Ich hatte da noch nie Probleme, liegt an den Verkäufern.
Ladenöffnungszeiten unterliegen dem Landesrecht.
Auszug aus dem bayerischen Recht:
Verkaufsstellen müssen an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr geschlossen sein.
Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen.
Ladenschlussrecht
Ausserhalb dieser Zeiten darf nicht verkauft werden.
Der Laden kann für sich selbst andere Öffnungszeiten festlegen, die aber innerhalb des obigen Rahmens liegen müssen.
Er kann aber trotzdem ggf. innerhalb der rechtlichen Vorgaben verkaufen. In anderen Bundesländern können andere Zeiten gelten.