Kündigungsfrist lt manteltarifvertrag hotel gaststättengewerbe bayern

Da ich unbedingt eine info bis Morgen benötige und bienam weiterhelfen kann bisher, wende ich mich an dieses Portal. It. meinem Vertrag gilt die Kündigunsfrist des Mateltarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Bayern, da mein Arbeitgeber in Bayern sitzt, ich aber hier in Hessen für ihn tätig bin, habe ich kinen Einblick in den Manteltarifvertrag. Wer kann helfen?

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Kündigungsfrist lt. Manteltarifvertrag für Hotel und Gaststättengewerbe BAYERN

Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
I. Wird das Arbeitsverhältnis während der Probezeit nicht gelöst, gilt es auf
unbestimmte Zeit geschlossen. Ein Arbeitsverhältnis kann - sofern es nicht
auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen
ein Recht zur sofortigen Lösung gegeben ist - nur unter Einhaltung
der nachfolgend bestimmten Fristen gekündigt werden.
II. Das Arbeitsverhältnis von Arbeitern und Angestellten kann beiderseits mit
einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist,
wenn das Arbeitsverhältnis im Betrieb oder im Unternehmen
2 Jahre bestanden hat, 1 Monat,
5 Jahre bestanden hat, 2 Monate,
8 Jahre bestanden hat, 3 Monate,
10 Jahre bestanden hat, 4 Monate,
12 Jahre bestanden hat, 5 Monate,
15 Jahre bestanden hat, 6 Monate,
20 Jahre bestanden hat, 7 Monate,
jeweils zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der
Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Durch Einzelarbeitsvertrag kann eine kürzere als die in Absatz II genannte
Kündigungsfrist vereinbart werden, wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden
Aushilfe eingestellt wird; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis
über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird.
III. Bei einem Ausbildungsverhältnis sollen sich Arbeitgeber und Auszubildender
spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Vertragsende erklären, ob
das Ausbildungs- in ein ordentliches Arbeitsverhältnis übergehen soll.
IV. Das Arbeitsverhältnis mit schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie mit werdenden
oder stillenden Müttern kann nur unter Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen gelöst werden.
Bereitgestellt von: Keller Menz Rechtsanwälte | Rindermarkt 3 + 4 | 80331 München
Keinerlei Gewähr oder sonstige Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit
V. Ein ununterbrochenes Aushilfsarbeitsverhältnis über zwei Monate hinaus
geht in ein festes Arbeitsverhältnis über. Bei einer aushilfsweisen Beschäftigung
von gewerblichen Arbeitnehmern beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist
in den ersten vier Wochen 3 Tage und darüber hinaus 7 Tage.
VI. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des Regelverrentungsalters , ohne dass es einer Kündigung bedarf.
VII. Hinsichtlich des Kündigungsschutzes gelten die gesetzlichen Bestimmungen.