Kündigungen man immer einschreiben verschicken ist egal dies einwurf rückschein

Immer Einschreiben mit Rückschein, nur so hast Du die Gewährleistung das der Empfänger oder ein Bevollmächtigter den Brief bekommen hat.

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Kündigungen soll man immer per Einschreiben verschicken-ist es dabei egal,ob dies nur Einwurf oder mit Rückschein ist?

Bei einem Einschreiben muss der Empfänger doch unterschreiben, also ist doch ein Nachweiss vorhanden an wen der Brief abgeliefert worden ist. Bei einem Einwurfeischreiben unterzeichnet der Zusteller. Er bürgt praktisch mit seinem Namen des der Brief ordnungsgemäß in den Briefkasten geworfen oder wie in vielen Firmen üblich direkt abgegeben wurde
auch Einschreiben sind - egal welche Form - mit Tücken behaftet, da muss man abwägen.
Beim Einschreiben mit Rückschein gilt die Kündigung, falls niemand angetroffen wird, nicht als zugestellt. dies erst mit der Abholung bei der Post. Wenn das Einschreiben aber nicht abgeholt wird. dann ist die Kündigung auch nicht zugegangen. Es wäre allenfalls rechtsmißbräulich, wenn der Gekündigte nachweisbar wusste dass er die Kündigung erhalten wird, aber das ist nur schwer zu beweisen.
Auch das Einwurf-Einschreiben ist problematisch. z.B. kann der Gekündigte entgegnen, es wäre gar keine Kündigung im Kuvert gewesen.
Deshalb, gerade wenn Vorsicht wichtig ist, am besten per Boten oder per Gerichtsvollzieher zustellen.