Kündigung ohne sperre arbeitsamt

Im kommenden Jahr wollen wir umziehen, Hauptgrund ist Fahrtwegverkürzung meines Verlobten. Dafür möchte ich meinen Job kündigen. Gibt es eventuell in solch einem Fall eine Härtefallregelung, dass das Arbeitsamt auf eine Sperre bei mir verzichtet?

4 Antworten zur Frage

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Kündigung ohne Sperre vom Arbeitsamt

Na du bist ja "lustig". Dem Arbeitsamt wird dies sicherlich egal sein.
Ich meine, wen du kennenlernst, ob du dich verlobst und wo diese Person lebt, ist dem Arbeitsamt egal.
Suche doch einen anderen Job vorab und kündige erst dann, wenn die andere Stelle sicher ist, dann hast du keinen Leerlauf und bekommst so auch kein Theater.
Du ziehst aus rein persönlichen Gründen um, es gibt keinerlei Probleme mit dem AG auf die du dich berufen kannst. Von daher kannst kündigen, aber das Amt wird dir eine Sperre reinhauen.
Wird wohl schwierig sein. Wende dich doch mal an einen Rechtsanwalt vielleicht fällt dem noch was ein.
wenn Du verlobt bist und heiratest, dann kannst Du wegen Familienzusammenführung einen wichtigen Grund anerkannt bekommen.
Aber besser ist, Du fängst jetzt schon an, nach einem Job in der neuen Gegend zu suchen- gut macht es sich dabei, wenn Du das zukünftig zuständige Arbeitsamt in die Suche mit einbeziehst und Dich dort jetzt schon arbeitsuchend meldest.
Dann kennen die Dich schon und wenn Du dann sagst Du heiratest jetzt und ziehst deswegen um, dann sind die da schon vorbereitet
nein aber 1 Jahr ist Zeit genug, um sich einen neuen Job zu suchen, der nahtlos an den anderen anschliesst