Kündigung nicht zugestellt

habe eine kündigung zum 31.01.09 geschrieben. diese am 17.12.08 bei der post aufgegeben. mein arbeitgeber meint diese nie erhalten zu haben. die post hat mir bestätigt das der brief am 19.12.08 trotz nicht antreffen des empfängers mit hinterlassen einer nachricht den brief abzuholen als zugestellt gilt. stimmt das habe ich meine kündigungsfrist eingehalten? was kann ich tun. sie möchte das ich das weinachtsgeld zurückzahle?

2 Antworten zur Frage

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Kündigung nicht zugestellt

Ja, der Poststempel gilt und wenn die post angibt eine Benachrichtigung zur Abholung abgegeben zu haben dann hat der Arbeitgeber das nicht erhalten selbst verschuldet, du bist also im recht
Hast Du die kündigung per Einschreiben geschickt und die Kündigungsfrist eingehalten?
Dann gilt die kündigung auch bei Nichtabholung innerhalb von 7 Tagen als zugegangen.
Was Deine kündigungsfrist angeht kann man hier natürlich keine AUssage treffen, die kennen wir ja nicht.
bist eindeutig im recht.hat keine geringste chanche.