Kündigung mietvertrages vermieter
Der Mietvertrag soll nach 7 Jahren gekündigt werden, damit die Enkelin der Vermieterin die Wohnung beziehen kann. Es handelt sich um einen unbefristeten Vertrag. was muss bei der Kündigung beachtet werden. was muss alles im Kündigungsschreiben auftauchen?. für die Antworten
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Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter
bedeutet das, dass der Vermieter kein Recht hat zu kündigen, ohne einen Grund anzugeben, auch wenn er die Kündigungsfrist einhält?
Das wird nicht leicht, ich komme gleich wieder.
Die Juristen sehen diesbezügliche Kündigung nicht gerne, daher können Vermieter diese kaum durchsetzen. Es wird vorgeworfen, daß bei Vertragsabschluß nicht auf den EB hingewiesen wurde.
Begründeter Eigenbedarf
Der Vermieter hat ein sogenanntes berechtigtes Interesse an der Kündigung, wenn er die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.
Ich vermute, daß auch die Enkelin nicht im eigenen Haushalt lebt und somit ein Kündigungsgrund nicht vorliegt.
der abkömmling des Großvaters des Vermieters: da gehts ja um tanten und cousinen des vermieters. die stehen in sich längst nicht so nahe wie großmutter und enkelin.
Ich platze gleich, es ist ein 2-Familienhaus!
Die ganze Arbeit hätte ich mir sparen können:
Leben Vermieter und Mieter zusammen in einem Zweifamilienhaus, ist der Schutz der Mieter vor Kündigung deutlich geringer. Denn für diesen Fall ist ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen, das es ermöglicht, das Mietverhältnis praktisch ohne Grund zu beenden, wie der Deutsche Mieterbund in Berlin mitteilt.
© Bilderbox
Die sonst aufwändigen Begründungen für eine Kündigung durch den Vermieter fallen komplett weg. Der Mieter muss also auch dann ausziehen, wenn er seine vertraglichen Pflichten voll erfüllt hat, kein Eigenbedarf vorliegt und auch keine »wirtschaftliche Verwertung«, also ein Verkauf des Hauses oder der Wohnung, geplant ist. Letzteres genügt sowieso nur dann als Kündigungsgrund, wenn der Eigentümer daran ohne den Auszug des Mieters gehindert würde und ihm deshalb erhebliche Nachteile entstünden – beides ist sehr schwer nachzuweisen. Für das Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus dagegen gibt es nur eine Bedingung: Die Kündigungsfrist verlängert sich dadurch um drei Monate.
Es muss schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss unterschrieben sein. Die Kündigung muss an alle Mieter gehen. Sie muss spätestens am 3. Werktag zugehen.
Beispiel zur Fristberechnung :
Auch der Samstag ist grundsätzlich ein Werktag. Ist ein Samstag allerdings der dritte Werktag, so zählt er nicht mit: Der Mieter kann auch noch am folgenden Montag kündigen.
Beispiel:
Der Vermieter/Mieter will für Ende April kündigen. Die Kündigung muss dem Mieter/Vermieter bis zum 3. Februar zugehen. Ist der 3. Februar allerdings ein Samstag, so kann auch noch am Montag, dem 5. Februar, gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung erst am Dienstag, dem 6. Februar, endet das Mietverhältnis erst Ende Mai.
Für dich sind es dann 6 Monate KüFrist.
Wenn er die Kündigungsfrist einhält, braucht er gar keinen Grund anzugeben. Ich bin zwar kein Vermieter, aber ein paar Rechte sollten ihm im Umgang mit seinem Eigentum zugestanden werden.
Doch, es muss ein Grund angegeben sein, denn die Kündigung wird, wenn sie angefochten wird, auf diesen Grund hin überprüft.
Eine fristgerechte kündigung eines unbefristeten Mietvertrages: muss man sie begründen oder reicht eine einfache Kündigung?
Sie muß immer und bei Eigenbedarf penibel begründet werden. Sie auch meine Antwort.
Viel Glück
Es ist ein 2-Familienhaus!
Leben Vermieter und Mieter zusammen in einem Zweifamilienhaus, ist der Schutz der Mieter vor Kündigung deutlich geringer. Denn für diesen Fall ist ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen, das es ermöglicht, das Mietverhältnis praktisch ohne Grund zu beenden, wie der Deutsche Mieterbund in Berlin mitteilt.
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Die sonst aufwändigen Begründungen für eine Kündigung durch den Vermieter fallen komplett weg. Der Mieter muss also auch dann ausziehen, wenn er seine vertraglichen Pflichten voll erfüllt hat, kein Eigenbedarf vorliegt und auch keine »wirtschaftliche Verwertung«, also ein Verkauf des Hauses oder der Wohnung, geplant ist. Letzteres genügt sowieso nur dann als Kündigungsgrund, wenn der Eigentümer daran ohne den Auszug des Mieters gehindert würde und ihm deshalb erhebliche Nachteile entstünden – beides ist sehr schwer nachzuweisen. Für das Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus dagegen gibt es nur eine Bedingung: Die Kündigungsfrist verlängert sich dadurch um drei Monate.
Ja, er muß dem Mieter zudem eine Ersatzwohnung anbieten.
BGH 2003-07-09 Eigenbedarfskündigung für Geschwister / Grenzen der Anbietpflicht
Aus der Kategorie Mietrecht
BGH Urteil vom 9. Juli 2003 Az.: VIII ZR 276/02 Rechtsnormen: BGB § 242 Cd, § 564 b Abs. 2 Nr. 2
ajetzt: § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht.
c) Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam.
Warum geht hier jeder in Richtung Eigenbedarf? Es soll nicht vorzeitig sondern fristgericht gekündigt werden.
Es steht keine Ersatzwohnung zur verfügung. Es ist ein 2 Familienhaus. Die eine Wohnung wird selbst genutzt, die andere vermietet
Tolle Wurst! Ich hätte mir einiges erspart!
Leben Vermieter und Mieter zusammen in einem Zweifamilienhaus, ist der Schutz der Mieter vor Kündigung deutlich geringer. Denn für diesen Fall ist ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen, das es ermöglicht, das Mietverhältnis praktisch ohne Grund zu beenden, wie der Deutsche Mieterbund in Berlin mitteilt.
© Bilderbox
Die sonst aufwändigen Begründungen für eine Kündigung durch den Vermieter fallen komplett weg. Der Mieter muss also auch dann ausziehen, wenn er seine vertraglichen Pflichten voll erfüllt hat, kein Eigenbedarf vorliegt und auch keine »wirtschaftliche Verwertung«, also ein Verkauf des Hauses oder der Wohnung, geplant ist. Letzteres genügt sowieso nur dann als Kündigungsgrund, wenn der Eigentümer daran ohne den Auszug des Mieters gehindert würde und ihm deshalb erhebliche Nachteile entstünden – beides ist sehr schwer nachzuweisen. Für das Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus dagegen gibt es nur eine Bedingung: Die Kündigungsfrist verlängert sich dadurch um drei Monate.
Fristgerechte Kündigung eines fristlosen Mietvertrages durch den Vermieter: Muss in diesem Fall ein Kündigungsgrund vorliegen?
schmeiß ein e dazu.Hausfriedens heißt es