Kündigung krankmeldung

Hallo ich Arbeite in einem Mittelstädichen Unternehmen. Meine Probezeit ist seit März 2011 abgelaufen Jetzt bin ich Krank seit Montag 23.05.2011 und habe meine Krankmeldung nicht abgegebn können da ich 30 Kilometer vom arbeitsplatz entfernt wohne. Ich erhielt dann am 24.05.2011 einen Brief mit der Überschrift Kündigung. Fristgerecht in der PROBEZEIT zum 09.06.2011 fristgerecht. Jetzt ist laut Vertrag geregelt das ich nicht mehr in der Probezeit bin das ist das erste. Das zweite ich habe Angerufen und mir wurde gesagt ich wurde gekündigt weil ich meine Krankmeldung zu spät abgegeben habe. Muss der Arbeitgeber da nicht erst eine Abmahnung schreiben Bzw ist es nicht ein Formfehler in der Kündigung sodass die Kündigung nichtig ist Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Ps: In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes : Wird der Angestellte infolge Erkrankung arbeitsunfähiog ist dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle gelten die tarifgesetzlichen Regelungen. KRANKMELDUNG SIND SOFORT AM 1.TAG BEIM ARBEITGEBER VORZULEGEN : So jetzt wäre es Super wenn mir einer helfen könnte

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Kündigung wegen zu später KRankmeldung

Auf den ersten Blick scheint mir die Kündigung hinfällig zu sein. Am besten gehst Du zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht … oder sprichst vorher nochmal mit dem Arbeitgeber …
Zuerst einmal ist deine Ausrede lächerlich! Selbst wenn du 30 km entfernt wohnst, so ist es sehr wohl möglich die AU von Arzt per Post zuzusenden.
Dann gehe ich davon aus, dass es zum Thema AU so lauten muss: Bereits am ersten Tag muss man bei Krankheit eine AU eines Arztes vorlegen, aber diese muss nicht am selben Tag dem AG aushängen, sondern unverzüglich, also am nächsten Tag. Müsste man dem AG die AU am gleichen Tag vorliegen und man wird erst spät abends krank, so kann man gar nicht diese Frist erfüllen. Stell dir vor, du wirst heute Abend um 23 Uhr krank, von mir aus EHEC und du kannst allein deswegen herausgeworfen werden, weil du es von 23 Uhr bis Mitternacht nicht geschafft hast die AU dem AG vorzulegen.
Da du nicht mehr in Probezeit bist, kannst du auch nicht in der Probezeit gekündigt werden und für eine ordentliche Kündigung mit dem Kündigungsgrund zu späte Abgabe der AU sehe ich auch Probleme. Aber du musst eh Kündigungsschutzklage vor Gericht einreichen und dann das Verfahren absehen.