Kündigung arbeitsverhältnisses
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis in 4-Wochen endet unter der Voraussetzung die Kündigung wurde auch rechtswirksam - also fristgerecht - ausgesprochen. Der Zeitpunkt ist genau zu nennen um Wirksamkeit zu erlangen.
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Anm:
Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung im juristischen Sinne dar.
so hab ich das auch gedacht, wenn man nach der kündigung einfach nicht mehr kommt, kündigt einem der AG doch nur fristlos oder kommt noch mehr?
Ich als Arbeitgeber würde beim Vorstellungsgespräch den Vor-AG erfragen udn mich ggf. über den Einstellungskandidaten erkundigen und dann hat der Kandidat bei "Arbeitsverweigerung" nach ausgesprochener Kündigung "schlechte Karten".
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PS:
Nur 1 gutgemeinter Ratschlag für die berufliche Neuorientierung
Normalerweise gilt 4 Wo. zum Monatsende. Das sollte aber auch im Arbeitsvertrag stehen.
Die Frist ist von beiden Seiten einzuhalten, wenn man sich nicht daran hält und z.B. einfach fernbleibt kann der Arbeitgeber z.B. auf Schadenersatz klagen. Es ist also ratsam die einzuhalten.
Im Allgemeinen steht es im Vertrag ob kalendermonatlich gemeint ist, oder eben nur 4 Wochen beginnend ab Abgabe
Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Urlaubsanspruch
Anteilig Urlaub steht Dir zu, doch wie und wann Du den nehmen kannst, da solltest Du Dich vor mit Deinem Arbeitgeber ab sprechen.
In manchen Betrieben kann man die zum auslaufen des Vertrages nehmen.
Schau bitte in Deinen Vertrag, wegen der Kündigungsfrist, die muss Du einhalten.
Urlaubsanspruch hat man praktisch vom 1.Monat an den man arbeitet.
Gewährt wird er hingegen aber erst nach 6 monatiger Beschäftigung.
Wenn einseitig gekündigt wird - in deinem Fall zum 31.08.2016 - dann erfasst der Resturlaub i.d.R. die letzten Tage bis Austritt.
Was passiert mit Resturlaub bei einer Kündigung? | Kanzlei Hasselbach
Das ist Unsinn.
§ 4 BUrlG Wartezeit - dejure.org
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Direkt der 1.Satz in deinem Link. Und jetzt?
pro Monat hast Du 2 Tage Urlaubsanspruch. Das sieht das Gesetz so vor, dass sich daraus 24 Urlaubtstage ergeben.
Wobei noch zwischen Arbeits- uns Werktagen unterschieden wird.
Und wenn Du nachweisen kannst, dass Du noch Resturlaubtstage hast, dann würde ich auf die Auszahlung bestehen, denn Du hast ja den Urlaub nicht genommen.
Ich kopiere z.B. immer meine Urlaubsanträge und nehme die Kopie immer mit nach Hause.
Denn wichtig ist stets der Beweis.
Ist eine solche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen mangels Umsatz rechtens, oder kann man diese anfechten?
die Kündigung in dem Fall wär nur rechtens wenn im Arbeitsvertrag festgelegt ist das der Verkäufer soundsoviel Umsatz schaffen muss.
, Petora
Kündigung sogenannter "Minderleister" ist seit Jahren ein sehr beliebtes Mittel von arbeitgebern, sich von "unliebsamen" Personal zu trennen. Auf jeden Fall eine unverbindliche Rechtsberatung aufsuchen.
Es gibt die betriebsbedingte Kündigung, bei der z.B. der Arbeitsplatz, auf dem der Gekündigte ist, wegfällt und kein adäquater Arbeitsplatz im Unternehmen zu finden ist. Eine solche Kündigung ist idR mit einer Abfindung für den Gekündigten verbunden.
Es gibt die personenbedingt Kündigung, bei der der Kündigungsgrund in einem persönlichen Zusammenhang mit dem Gekündigten steht Kindererziehung, Altenbetreuung usw.)
und es gibt die verhaltensbedingte Kündigung, deren Grund und Rechtfertigung ebenfalls in der Person des Gekündigten liegt, allerdings diesmal durch schuldhaftes, nicht vertragsgemäßes Verhalten am Arbeitsplatz. Einer verhaltensbedingten Kündigung müssen aber mehrere Er-und Abmahnungen voraus gehen und dem betroffenen Mitarbeiter muss die Chance zur Besserung gegeben werden. Ausnahmen hiervon sind schwere verhaltensbedingte Delikte, die u.a Straftatbestandteile sind, dazu gehören: sexuelle Belästigung, Diebstahl, u.ä. Hier kann ein AG fristlos kündigen.
Oft landen nicht einvernehmliche Kündigungen vor dem Arbeitsgericht und werden dort im Rahmen der geltenden Gesetze individuell entschieden.