Kündigung abfindung

Mein Arbeitgeber hat mir ohne Grund gekündigt. Außer mir arbeiten nur noch zwei Halbtagskräfte. Wie stehen die Chancen auf eine Abfindung? Es ist auch nicht einfach, noch mehrere Wochen bis Ende dort zu arbeiten, soll ich mich krankschreiben lassen oder "die Zähne zusammenbeißen?" Mein Chef macht auch noch Witze bezüglich der Kündigung. Verhält sich, als sei nichts. Ich bin fast sechs Jahre dort beschäftigt.

12 Antworten zur Frage

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Kündigung, Abfindung

Im Kündigungsschreiben steht kein Grund. Auf meine Frage, weshalb er mir kündigt, bekam ich zur Antwort: "Ach, weiß ich auch nicht. Die Chemie stimmt nicht mehr. Ich meine nicht Sie persönlich, ich meine alle, ach, die ganze Praxis!".
Vorher bekam ich ein Gespräch zwischen einer ehemaligen, intriganten "Kollegin" mit, wie Chef zu ihr sagte, er bräuchte noch einen Aufhänger, sich aber scher damit tut.
Witze macht er insofern, dass er uns einen Umschlag mit einem Schein Weihnachtsgeld gibt, lacht und sagt "Hier, alles Kündigungen". Eigentlich fände ich es schon gut, wenn ich bis zum letzten Tag dort arbeiten würde. Auf der anderen Seite ist es nicht einfach aus Gewohnheit vielleicht nicht.).
Einen Termin beim Anwalt habe ich bereits gemacht. Bin auch im Rechtsschutz.
Ja, sarkastisch trifft es schon. Feinfühlig ist er zumindest wenig! Jetzt fängt diese ehemalige, intrigante Kollegin weider an- und ich muß gehen. Ohne vernünftigen Grund. Kann er Gründe erfinden? Ich traue ihm mittlerweile alles zu!
Wenn ich mich beispielsweise vier Wochen krankschreiben lassen würde, sähe dies nach "Weglaufen" aus? Oder nach Stärke, wenn ich bis zum letzten Tag durchhalte? Ich könnte ihm vor´s Schienbein treten.
Acht Wochen muß ich noch dort hingehen und "gute Miene" machen.
Ja, das denke ich auch. Werde versuchen, durchzuhalten!
Wenn Chef allerdings ein Schreiben vom Anwalt erhält, wird er zum Elch.! Und dann ist es vorbei mit "guter Miene".
Ich weiß ja auch gar nicht, ob ich überhaupt Aussicht auf eine Abfindung habe. Betriebsrat gibt es nicht. Und in der Kündigung sthet kein Grund.
Bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt.
Leider verschweigst Du uns den Kündigungsgrund.
Man wird nicht "grundlos" gekündigt.
Was auch sehr eigenartig klingt: Dein Chef macht darüber Witze.
"Sehr seriös".
Zu Deiner Ergänzung:
Das ist KEIN Kündigungsgrund!
Hast Du schon richtig gemacht.
Obwohl ich bei solch einem "Chef" auch nicht mehr arbeiten wollte.
Der ist ja sehr sarkastisch.
Zu Deiner zweiten Ergänzung:
Bleib' bis zum letzten Tag, sei' höflich und zuvorkommend ihm und den Kollegen gegenüber -> Lass' Dir nichts anmerken.
In 4 Wochen lachst Du darüber - denn Du hast gewonnen
OK - dann 8 Wochen.
Steh' es durch - hinterher wirst Du stolz auf Dich und Deine Stärke sein.
Dein Anwalt wird das schon klären!
Viel Glück
kann vorkommen, hab auch schon viel mist gesehen.
Du kannst immer noch in einen Berufsverband eintreten. Wenn du nachträglich den Jahresbeitrag zahlst, wirst du auch rückwirkend als Mitglied geführt. Im Beitrag enthalten ist auch eine kostenlose Rechtsberatung und Anwaltsvertretung vor Gericht. Die Kosten sind human und du kannst sie bei der Einkommenststeuererklärung absetzten. P.S. Ich habe mir auf diesem Wege eine gute Abfindung bei ungerechtfertigter Kündigung erstritten. Viel Erfolg.
Ich an deiner Stelle würde die Zähne zusammenbeissen. Habe ich damals auch gemacht, war nicht einfach - aber keiner konnte mir vor Gericht etwas ans Zeug flicken, von wegen ich seie nicht arbeitswillig oder so etwas.
Der Weg zum Anwalt ist der richtige. Er wird vermutlich Kündigungsschutzklage einreichen, alternativ auf Abfindung klagen, nach Absprache mit dem Gekündigten. Einen Kündigungsgrund braucht man nicht anzugeben bei einer fristgemässen Kündigung. Aber nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit kommt er so einfach damit nicht durch vor einem Arbeitsgericht. Irgendwas positives wird es für den Gekündigten geben. Wenn jemand krank ist, sollte er zum Arzt gehen. Der wird dann feststellen, ob Arbeitsfähigkeit vorliegt. Wenn nicht, wird er krank schreiben.

Abfindung bei eigener Kündigung?

dir steht keine Abfertigung zu,wenn du selbst gekündigt hast.Urlaub und Weihnachtsgeld hast du in diesem Jahr auch schon bekommen ,d.heißt ,du bekommst kein Geld mehr außer dein normales Gehalt.Falls du noch Überstunden hast wird dein Chef dich auf zeitausgleich schicken.
Viel glück im neuen Job.

Erhalte ich eine Abfindung bei eigener Kündigung, welche Voraussetzng gibt es?

Wenn Dein Arbeitgeber gerne möchte dass Du aufhörst und es Dir gerade gut passt könnt ihr Euch einigen. Ein Recht auf Abfindung gibts nicht
Eine Abfindung kannst du bei einer Kündigung, die du aussprichst, nicht aushandeln.
wenn Dein Arbeitgeber ein Interesse daran hat, dass du gehst, dann solltest Du nicht kündigen sondern ihn fragen, was er dir anbietet, wenn ihr das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen auflöst. Dann seid ihr beide an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses beteiligt, du vezichtest auf deinen supertollen, überbezahlten Job und dein Chef auf ein bisschen Kohle, damit er dich los wird
Bin 17 Jahre in der firma nun ist der Chef plötzlich verstorben. bekomme ich bei kündigung eine Abfindung
Dein Anspruch auf Abfindung hat mit dem Tod des Chefs nichts zu tun.
Solltest du wirklich eine Kündigung bekommen, dann würde ich damit umgehend zu einem Anwalt gehen, nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit geht es um eine beträchtliche Summe. Sowas diskutiert man nicht im Internet, mit selbsternannten Experten.
Im Falle einer eventuell betriebsbedingt ausgesprochen Kündigung könnte ein Abfindungsangebot erfolgen. Ich würde nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit auf jeden Fall einen Juristen mit der Sache beratend befassen.
Abfindungen, je nach Kündigungsverfahren/-gründen.
Theoretisch ja, aber es ist die Frage jetztigen Leiter der Firma eine Abfindung zahlen wollen.
Notfalls dieser Angelegenheit über den Betriebsrat oder über einen Anwalt klären.
kommt ganz darauf an -
grundsätzlich:
nach dem deutschen Arbeitsrecht hat ein Arbeitnehmer bei einer Kündigung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Der Arbeitgeber kann jedoch freiwillig eine Abfindung zahlen und diese Zahlung auch mit der Bedingung verknüpfen, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt -
und noch eine Vielzahl von Ausnahmen - Also erst einmal abwarten, ob es überhaupt zu einer Kündigung kommt und welche Begründung diese beinhaltet
Nur wenn der Arbeitgeber dir betriebsbedingt kündigt, kann es sein, dass ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Kündigst du von dir aus, gibt es nichts.
Genaueres solltes du mit einem Anwalt für Arbeitsrecht klären.
Schreibe dir alles, was Richtung Mobbing läuft als Art Gedächtnisprotokolle auf - erstmal rein prophylaktisch.
Kann schon sein, dass jetzt, wo "der Alte" nicht mehr da ist, einige die Firma nach ihren Vorstellungen umgestalten wollen.
Wie bereits geschrieben ist ein Chefwechsel kein Grund zur Kündigung.
Das Informieren und Einschalten der Arbeitnehmervertretung sollte helfen.
Wenn's hart kommt: Anwalt
Wann ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet bei einer Kündigung eine Abfindung zu zahlen?
Wie gut sind die Chancen bei Kündigung in einem Kleinbetrieb eine Abfindung zu bekommen?
so gut wie gar keine abfindungen sind nicht rechtlich festgelegt
da kenne ich alleine in meinem engen Bekanntenkreis drei Gegenbeispiele.
Alles Unternehmer/Firmeninhaber und alle mussten sie den Arbeitn4ehmer mit einer Abfindung beglücken, nachdem diese Arbeitnehmer die Kündigung durch immenses Fehlverhalten provoziert haben.
aber devinitiv nicht bei kleinen betrieben
glück gehabt wir sind 100 alleine in der niederlassung potsdam und es gibt keine
Wie lange ist denn die Betriebszugehörigkeit? DIe Kündigungsschutzklage könnte aus bestimmten Gründen dennoch sinnvoll sein.
Meiner Meinung nach keine. Kündigungsschutzklage hat m.E. kaum Aussicht auf Erfolg, da der Betrieb nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.
Einzige Strategie: Vielleicht gibt es ja irgendwelche Gründe zur Klage, z.B. Mobbing mit daraus resultierender Schadenersatzforderung, die der AG gern vermeiden würde und dafür ein bisschen in die Tasche fasst.
Wen nschon ein ANWALT keine Chancen drauf enräumt, wirst du wohl auch keine haben.
Der übliche Weg bei eienr solhen Frge wäre, dichzu bitten ,dich an eine Anwalt zu wenen. Dies hat du offenbr schon getan, und hast eine negativen Bescheid. Es gibt also nur zwei Möhlichkeiten: NOCH eine Anwalt fragen, oder "auf gut Glück" eien Kündigungschutzklage einzureichen.
Ist aber vermutlich Zeitverschwendung.
Abfindugnen sind immer freiwillig, und fallen dann an, wenn eine Kündigung nicht 100%ig einwandfrei fürden Arbeitgeber ersheint.
Geht es Dir wirklich nur darum eine Abfindung zu bekommen? Die Kanzlei in der Du gearbeitet hast, wird wohl schon einiges vorbereitet haben, falls DU diesen Weg gehen willst. Also solltest Du sicher sein, dass Du nichts ausgefressen hast, was die verwenden könnten.
Wie wäre es, wenn Du einfach schnellstmöglich einen neuen Job suchst.
Ohne Klage hast du keine Chance, eine Abfindung zu bekommen. Ob eine Klage wirklich so aussichtslos ist, weiß ich nicht. Du solltest noch einen zweiten Anwalt fragen.
Wo hat sie denn geschrieben,
dass sie in einer "Kanzlei" gearbeitet hätte?
Hominator, in ihren anderen Fragen von heute.
Kleinbetrieb: Aussichtsreich kann eine Kündigungsschutzklage sein, wenn die soziale Auswahl *eklatant* mißachtet wurde.
Betriebsbedingte Kündigung – Wikipedia
mir geht es echt um eine Abfindung, weil das, was in der letzten Zeit gelaufen ist, wirklich eine Abfindung wert wäre. Ich habe schon nen Anwalt eingeschaltet, nur der meldet sich seit fast zwie Wochen nicht mehr und mir läuft irgendwie die Frist weg. Hatte vor, jetzt mal selber tätig zu werden und habe leider doch zu wenig Ahnung von Arbeitsrecht. Diesen Arbeitsplatz will ich auf keinen Fall zurück - geht gar nicht. aber wie gesagt, hätte auch keine Aussicht auf Erfolg
Bei einer Kündigungsschutzklage kommt fast immer eine Abfindung heraus, ganz selten eine Rücknahme der Kündigung. Wie gesagt, eine Klage wäre in diesem Fall nur aussichtsreich, wenn die soziale Auswahl *eklatant* mißachtet wurde.
wenn Du einen Anwalt damit beauftragt hast und der das Mandat auch angenommen hat und die Frist einfach verstreichen lässt, so hast Du Ansprüche gegen diesen.
Und was Dinge angeht, die im Arbeitsverhältnis vor der Kündigung gelaufen sind, hättest Du Dich auch vorher wehren/absichern müssen. Im nachinein wird das echt schwierig, weil UD niemanden haben wirst, der für Dich aussaget.
Betriebszugehörigkeit insgesamt 5 Jahre, 2 Jahre Minijob und 3 Jahre fest, alle anderen sind viel später gekommen, ich bin alleinerziehend und hätte da nur noch ´ne Kollegin mit einem GdB als Konkurenz , ich habe mich die ganze Zeit weitergebildet und Seminare besucht während kein anderer das getan hat
habe wirklich nichts ausgefressen, meine Chefin hatte nur irgendwann ein persönliches Problem mit mir und das durfte ich auf diese Weise ausbaden
ach und noch etwas. Wenn Du auf Abfindung klagst, dann neigen Gerichte dazu, dass sie dem Arbeitgeber recht geben, Du musst also auf Weiterführung des Arbeitsverhäkltnisses klagen. ABER genau das ist für Dich ja auch unerträglich.
Ohne Klage gibt es überhaupt keine Möglichkeit, eine Abfindung durchzusetzen. Ein anderer Weg existiert nicht.
ja , Recht hast du. aber ich habe ein Mobbingtagebuch geführt mit Zeugen und Mails und ich denke, da kann keiner wirklich einen Rückzieher machen, auch wenn sie mal eben eine Schweigepflicht darüber von den Kollegen abverlangt hat, die Mails und SMS-en habe ich schwarz auf weiß mit Datum und Uhrzeit und das Tagebuch dazu.
dann rufe morgen umgehend noch einmal bei deinem Anwalt an und tritt ihm in den Hintern, dass er sich endlich um die Sache kümmert.
Es gibt wenig Menschen, die sich in den Hintern treten lassen.
leobodo, wenn ICH etwas will und derjenige, den ich damit beauftrage und dafür bezahle seinen Job nicht macht, dann trete ich dem in den Hintern ODER suche mir jemand anderen. Aber einfach nur ergeben die Hände in den Schoß zu legen, wäre ganz falsch
Ja, dann.
Wenn das bei Dir funktioniert.