Käufer pkws dessen kennzeichen weiterführen alte eigentümer umzug mitgenommen

Angenommen, jemand zieht von München nach Berlin um, dann kann er ja sein bisheriges Kennzeichen M-xxx behalten. Wenn er nun aber in ein paar Monaten seinen PKW verkauft, kann dann auch der neue Eigentümer das Kennzeichen behalten? Oder gilt das Mitnahmerecht nur für den Alteigentümer bei Umzug?

7 Antworten zur Frage

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Kann ein Käufer eines PKWs dessen Kennzeichen weiterführen, wenn der alte Eigentümer dieses bei einem Umzug mitgenommen hatte?

Nach der jetzt 2015 neu eingeführten Regelung gilt die Kennzeichenmitnahme bundesweit, aber dann nur bei Umzug des Halters, nicht aber bei Halterwechsel. Der Käufer und damit neue Halter in Berlin muss dann also das Fahrzeug ummelden und bekommt dann ein neues Kennzeichen und zwar zwingend ein »B«. Hessen auf jeden Fall, andere weiß ich grad auswendig nicht.
P.S. Ich bin kein Freund dieser Regelung, verlieren damit die ortsbezogenen Kennzeichen irgendwann den Sinn, wenn das ganze System aufgeweicht wird. Irgendwann kommt dann eh das anonyme System wie der Trend in anderen Ländern ist
Naja, manchmal werden die Kostenersparnisse angeführt, aber wenn ich als Fahrzeughalter die paar Euro für eine Kennzeichenummeldung samt neuen Schildern nicht mehr übrig habe – ich weiß nicht. Und für manchen mag es wichtig sein, seine Herkunft auch in der neuen Heimat zu zeigen, auch verständlich, aber ein Problem war das bisher auch nicht. Wenigstens hat man die hessische Regelung dann doch nicht übernommen, da hat der Bundesrat nämlich entschieden, das mit der Mitnahme bei Halterwechsel rauszunehmen, damit die lokale Bedeutung eben nicht ganz verloren geht.
Vielleicht ist es ja einfach auch als Verwaltungsvereinfachung gedacht, nachdem sowieso alle Zulassungsstellen und Einwohnerämter an den Datenzentralen der einzelnen Bundesländer dranhängen und diese wiederum bundesweiten Datenaustausch z.B. mit dem KBA betreiben.
Kann sein, wird dem Bürger aber teilweise auch als tolle Innovation verkauft. Aber egal, wer es haben will, soll es halt machen.
E I N
Es kann nur jemand ein "altes Kennzeichen" weiterhin an seinem neu-angemeldeten Auto befestigen , wenn dieses von seinem eigenen, persönliche, vorherigen Auto aus demselben Ort/Landkreis stammt (welches er verkauft/abgegeben hat und es bei der Anmeldung mit dem Amt vereinbart wird
Ich habe mir einen anderen gebrauchten PKW in 11/2014 gekauft - ihn umgemeldet und mein altes Kennzeichen mitgenommen, so dass es jetzt am neu-angemeldeten PKW haftet
Das stimmt seit 1.1.2015 so wohl nicht mehr.
Das ist eine andere Situation als die, auf die meine Frage abzielt.


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