Kurzzeitkennzeichen versicherungsschutz

Ich möchte mein Auto mit Kurzkennzeichen zum TÜV bringen, danach will es der neue Besitzer gleich mitnehmen. Mit meinem Kennzeichen. Wie ist das Versicherungstechnisch? Darf ich ihm die kennzeichen mitgeben, sie verfallen ja nach 5 tagen. Wenn ich es im Kaufvertrag schriftlich festhalte?

Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1406 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Kurzzeitkennzeichen Versicherungsschutz

Soweit ich es erkennen kann, spricht rein rechtlich nichts dagegen. Du solltest dich aber bei deiner Versicherung erkundigen, welche Konsequenzen sich für dich ergeben würden, wenn der Käufer z.B. einen Unfall bauen sollte.
Wäre es eventuell eine Möglichkeit, dass der Käufer das KZK besorgt?