Kurzzeitkennzeichen versicherungsschutz
Ich möchte mein Auto mit Kurzkennzeichen zum TÜV bringen, danach will es der neue Besitzer gleich mitnehmen.
Mit meinem Kennzeichen.
Wie ist das Versicherungstechnisch? Darf ich ihm die kennzeichen mitgeben, sie verfallen ja nach 5 tagen.
Wenn ich es im Kaufvertrag schriftlich festhalte?
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Kurzzeitkennzeichen Versicherungsschutz
Soweit ich es erkennen kann, spricht rein rechtlich nichts dagegen. Du solltest dich aber bei deiner Versicherung erkundigen, welche Konsequenzen sich für dich ergeben würden, wenn der Käufer z.B. einen Unfall bauen sollte.
Wäre es eventuell eine Möglichkeit, dass der Käufer das KZK besorgt?