Kriegsrecht ausrufen wie dürfte deutschland ausgerufen werden
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Kriegsrecht ausrufen - Wann und wie dürfte in Deutschland das Kriegsrecht ausgerufen werden?
1was aber in den nächsetn 30 jahren nicht passieren wird.
2) Ich glaub wenn irgendeine große katastophe geschieht , dann wird auch das kriegsrecht ausgerufen , bin mir abe rnicht sicher
Während sich der Ausnahmezustand zunächst auf äußere Gefahren beschränkte – man sprach auch von Belagerungszustand oder Kriegsrecht –, bezogen sich entsprechende Regelungen zunehmend auch auf innere Notlagen, also Aufstände, Bürgerkriege oder Naturkatastrophen. Der Ausnahmezustand emanzipierte sich gewissermaßen von der Kriegssituation, an die er ursprünglich gebunden war, und wurde zunehmend als außergewöhnliche Polizeimaßnahme bei inneren Unruhen und Aufständen angewendet. Zuletzt wurde der Notstandsbegriff sogar auf wirtschaftliche Krisen ausgeweitet, so zum Beispiel in der Weimarer Republik, als Notverordnungen nach dem Notstandsartikel 48 zum Zweck der „Sicherung von Wirtschaft und Finanzen“ erlassen wurden.
Ds Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erwähnt den Begriff Ausnahmezustand nicht explizit. Von 1949–1968 wurde vom Verfassungsgesetzgeber vollständig auf Notstandsgesetze verzichtet. Da deswegen entsprechend der Deutschlandverträge die Vorrechte der Alliierten in Kraft blieben, die im Falle eines Notstands qua Siegerrecht wieder die Regierungsgewalt in der Bundesrepublik übernommen hätten, verabschiedete die Große Koalition am 24. Juni 1968 gegen den zum Teil militanten Widerstand der APO ein „Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“. Danach können in bestimmten, genau definierten Fällen einer inneren oder äußeren Bedrohung unter anderem die Bundeswehr auch im Innern eingesetzt, die legislativen Funktionen von Bundestag und Bundesrat von einem gemeinsamen Ausschuss übernommen werden und sogar einige Grundrechte eingeschränkt werden, ohne dass der Rechtsweg offen steht. Kritiker sehen in der Notstandsgesetzgebung eine große Gefahr für die Demokratie.
Angewandt wurden diese betreffenden Regelungen bis heute nur teilweise.
Im November 2003 hat die Bundesregierung Änderungen im wirtschaftlichen Teil der Notstandsgesetze beschlossen, die ohne öffentliche Debatte im Bundestag am 12. August 2004 formell erlassen wurden.