Kriege mwst zurück ware inland gekauft ausland verkauft habe

Mein Bekannter kauft Ware im Inland und verkauft sie ins Ausland. Da seine Gewinnspanne nicht wer weiß wie hoch ist, würde es sich fast verrechnen, wenn er hier die Mwst. zahlt, die er ja von seinem ausländischen Kunden nicht wiederbekommt. Wie kann er die hier gezahlte Mwst. zurückbekommen? Oder geht das nicht?

2 Antworten zur Frage

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Kriege ich Mwst. zurück für Ware, die ich im Inland gekauft, aber im Ausland verkauft habe?

Nein, das geht nicht. "Normale" Händler zahlen auch auf den Einkauf und dann die Differenz zum Verkauf als MwSt. Das würde heißen:
Er zahlt beim Einkaufen seinen MwSt-Anteil, nicht aber auf die Verkaufte Ware bzw. den Gewinn.
Würde er in Deutschland ein- und verkaufen dann wäre es so:
Einkauf für 10€, dann zahl er 11,90€
Verkauf für 100€, er bekommt also 119€
Dann muss er 19€-1,90€ = 17,10€ an MwSt abführen. Insgesamt hat er also auch 19€ MwSt bezahlt. Einen Teil beim Einkauf und einen beim Verkauf.
Er kann die MWST nur zurückerhalten, wenn er ein Gewerbe angemeldet hat, dann kann er sich die MWST vom Finanzamt zurückholen. Privatleute können sich bei Ausreise mit Ware die MWST beim Zoll auszahlen lassen.
nein, warum sollte er? er schafft ja keinen mehrwert.